zurück zur Übersicht Einschläfern/Medikament 24.01.2018 von Dagmar S. Sehr geehrte Damen und Herren, leider müssen wir in absehbarer Zeit unsere 13-jährige Golden-Retriever-Mix Hündin einschläfern lassen (Spondylose mit Lähmung hinten, Harn- und Stuhlinkontinenz, Leberschaden). Sie soll möglichst Zuhause in ihrer vertrauten Umgebung eingeschläfert werden. Laut Recherche kommt eine Einschläferung mit Pentobarbital wegen des Leberschadens nicht in Frage. Gibt es jetzt noch eine andere Methode als den Einsatz eines Narkosemittels und anschließend von T61? Vielen Dank für Ihre Mühe. Antwort von Tierärztin Dr. Anette Fach Sehr geehrte Frau S., bei Pentobarbital ist eine eingeschränkte Leberfunktion kein Hinderungsgrund für den Einsatz. Hierzu gibt es auch keinen Vermerk im "Beipackzettel". Die Wirkung ist auch bei eingeschränkter Leberfunktion vorhanden. Wenn Pentobarbital zum Zwecke einer Euthanasie eingesetzt wird, ist der mögliche Leberschaden für das Tier nach der Anwendung ja leider unerheblich. Daher würde ich auch bei lvorhandenen Leberproblemen die Variante Narkose plus Einsatz von Pentobarbital wählen. T-61 wäre für mich keinesfalls eine Option. Es ist zwar relativ billig als Medikament, aber wenn das Tier bei der Verabreichung nicht wirklich tief betäubt ist und das Schmerzempfinden nicht sicher komplett ausgeschaltet ist, kann T-61 zu unschönen Effekten führen, die man den Tieren nicht zumuten darf und auch nicht sollte. Beste Grüße Anette Fach
Antwort von Tierärztin Dr. Anette Fach Sehr geehrte Frau S., bei Pentobarbital ist eine eingeschränkte Leberfunktion kein Hinderungsgrund für den Einsatz. Hierzu gibt es auch keinen Vermerk im "Beipackzettel". Die Wirkung ist auch bei eingeschränkter Leberfunktion vorhanden. Wenn Pentobarbital zum Zwecke einer Euthanasie eingesetzt wird, ist der mögliche Leberschaden für das Tier nach der Anwendung ja leider unerheblich. Daher würde ich auch bei lvorhandenen Leberproblemen die Variante Narkose plus Einsatz von Pentobarbital wählen. T-61 wäre für mich keinesfalls eine Option. Es ist zwar relativ billig als Medikament, aber wenn das Tier bei der Verabreichung nicht wirklich tief betäubt ist und das Schmerzempfinden nicht sicher komplett ausgeschaltet ist, kann T-61 zu unschönen Effekten führen, die man den Tieren nicht zumuten darf und auch nicht sollte. Beste Grüße Anette Fach