zurück zur Übersicht ein Hund, 2 Besitzer? 11.02.2013 von Juliane D. Sehr geeherte Frau Fries, ich habe mit meinem Ex-Freund zusammen einen Magyar Vizsla. Da wir uns getrennt haben, lebt der Hund mit seinem Einverständnis bei mir, er ist aber als Besitzer in die Papiere eingetragen. Mein "Ex" will weiter Kontakt zu dem Hund und möchte nicht das ich alleiniger Besitzer werde, wäre aber damit einverstanden das wir beide Besitzer werden. Ist dies möglich? Wenn ja, wo muss dies überall und von wem eingetragen werden? Wir wollen den Hund beide jagdlich führen. Ich denke das dies deshalb auch Versicherungstechnisch wichtig wäre?! Ich habe einfach Angst das er jetzt als alleinger Besitzer plötzlich kommen könnte und sich den Hund abholt. Vielen Dank im voraus. MfG Juliane D. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich wünsche Ihnen und dem Hund, dass die einvernehmliche Regelung, dass der Hund Ihnen beiden gehört und sie sich auch beide um ihn kümmern, Bestand haben wird. Sie sollten sich z.B. bei der Versicherung, bei der Hundesteuer, bei TASSO, bei einer Krankenversicherung etc. beide als Halter eintragen lassen. Da solche Vereinbarungen zwischen Ex-Partnern in der Praxis jedoch leider nicht ein “Hundeleben lang“ halten und es früher oder später zu Streitigkeiten um den Hund kommt, sollten Sie jegliche Vereinbarungen mit Ihrem Ex-Freund den Hund betreffend in einem schriftlichen Vertrag festhalten und bestensfalls notariell beurkunden lassen. Im Streitfall helfen Ihnen mündliche Absprachen nicht weiter, da sie in der Regel nicht beweisbar sind. Sollte Ihr Ex-Freund eine schriftliche und damit verbindliche Regelung verweigern, müssen Sie überlegen, ob z.B. mit anwaltlicher Hilfe eine Regelung herbeiführen wollen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich wünsche Ihnen und dem Hund, dass die einvernehmliche Regelung, dass der Hund Ihnen beiden gehört und sie sich auch beide um ihn kümmern, Bestand haben wird. Sie sollten sich z.B. bei der Versicherung, bei der Hundesteuer, bei TASSO, bei einer Krankenversicherung etc. beide als Halter eintragen lassen. Da solche Vereinbarungen zwischen Ex-Partnern in der Praxis jedoch leider nicht ein “Hundeleben lang“ halten und es früher oder später zu Streitigkeiten um den Hund kommt, sollten Sie jegliche Vereinbarungen mit Ihrem Ex-Freund den Hund betreffend in einem schriftlichen Vertrag festhalten und bestensfalls notariell beurkunden lassen. Im Streitfall helfen Ihnen mündliche Absprachen nicht weiter, da sie in der Regel nicht beweisbar sind. Sollte Ihr Ex-Freund eine schriftliche und damit verbindliche Regelung verweigern, müssen Sie überlegen, ob z.B. mit anwaltlicher Hilfe eine Regelung herbeiführen wollen.