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Jogger mit Pfefferspray

von Petra H S.

Sehr geehrte Damen und Herren, seit einigen Wochen lebt bei uns im Ort ein Mieter der regelmäßig joggt. Leider mag er keine Hunde und hat ständig ein Pfefferspray in der Hand. Letzte Woche hat er meinen Jack-Russell-Terrier-Mix angesprüht, obwohl er neben mir stand (unangeleint). Hat er ein Recht dazu? MfG

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Jogger und freilaufende Hunde, ein Thema das reichlich Zündstoff in sich birgt. Beide Seiten sollten Rücksicht aufeinander nehmen, dann ließen sich viele Streitigkeiten vermeiden. Im konkreten Fall, durfte er sich mittels Einsatz des Pfeffersprays nur erwehren, wenn er von Ihrem Hund angegriffen worden wäre. Rein prophylaktisch alle freilaufenden Hunde außer Gefecht zu setzen, ist jedenfalls nicht erlaubt. Sollte er Ihren Hund durch das Spray verletzt haben, ist er unter Umständen schadensersatzpflichtig und könnte sich wegen Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz strafbar gemacht haben.

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