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Mißglückte Augen OP beim Hund

von Sabine M.

Meine Dogge Martha hatte ein schwerwiegendes Augenproblem, Rollider und Hängelider. Ich war bei verschiedenen Tierärzten und habe mich über OP Methoden erkundigt. Ein Lidsplitting sei in Marthas Fall die sinnvollste Methode. So fuhr ich mit Martha in die Tierklinik im Nachbarort und erkundigte mich nach Terminen und Kosten für diesen speziellen Eingriff. Da ich auf der Homepage von Smart Vet gelesen hatte, daß es eine Spezialistin für Augen in dieser Tierklinik gab, glaubte ich an der richtigen Adresse zu sein. Ich sprach mit der Ärztin im Vorgespräch noch einmal ausdrücklich über die Methode und fragte ob sie damit vertraut sei. Sie mache so etwas fast täglich bekam ich zur Antwort. So machte ich einen Termin. Als ich meinen Hund wieder abholte, waren die Augen sehr zugeschwollen und auf einer Seite blutete es noch stark. Die Ärztin meinte, daß doch alles schwieriger gewesen wäre als gedacht und ein Auge wäre ihr nicht so gelungen. Sie hatte nicht die von mir gewünschte Methode ausgeführt. Alles entzündete sich stark, so daß wir mehrfach wegen Antibiotischer Versorgung vorstellig wurden. Nach nun vier Wochen haben sich die Fäden noch nicht aufgelöst und die Stellung der Wimpern ist durch die OP noch steiler in Richtung Auge, so daß jetzt noch nicht einmal die Nickhaut das Auge schützen kann, da die Wimpern(die nach der Splitting Methode gar nicht mehr vorhanden gewesen wären) nun zwischen Nickhaut und Auge geraten. Fazit: Durch die OP hat sich der Zustand der Augen verschlechtert und muß unbedingt noch einmal operiert werden. Frage: Der Auftrag wurde für eine spezielle OP -Lidsplittig- erteilt. Diese wurde nicht ausgeführt. Es wurde auch nicht die am besten geeignete Methode gewählt. Kann ich Schadensersatz geltend machen? Eine Nachbesserung wurde abgelehnt, abgesehen davon würde ich auch nach all dem, kein Tier mehr in diese Klinik bringen. Gibt es " Schmerzensgeld" für Tiere? Mein Hund hat mehr als 3 Wochen Qualen gelitten und ich mit ihm.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Indem Sie die Ärztin mit der Operation Ihres Hundes beauftragt haben, ist ein Behandlungsvertrag zustande gekommen. Tierärzte schulden in der Regel ein „Tätigwerden“, sprich die Behandlung, Operation usw. Ein Erfolg ist dann gerade nicht geschuldet, da sich bei der Behandlung eines Lebewesens immer unvorhergesehene Schwierigkeiten, Komplikationen etc. ergeben können und ein Tierarzt keinen erfolgreichen Eingriff garantieren kann. Der Tierarzt hat jedoch eine Sorgfalts- und Aufklärungspflicht. Verstößt er gegen diese Pflichten macht er sich schadensersatzpflichtig. In Ihrem Fall scheint die Operation mangelhaft durchgeführt worden zu sein. Sie können versuchen die Tierärztin unter Setzung einer Frist zur Zahlung einer Summe aufzufordern. In einem Schadensersatzprozess muss allerdings der Tierhalter -mittels teurer Sachverständigengutachten- den Behandlungsfehler beweisen. Anders, wenn der Tierarzt seiner Dokumentationspflicht nicht nachgekommen ist. Dies spricht dann gegen den Tierarzt und kehrt die Beweislast um. Der Tierarzt muss nun seinerseits beweisen, dass der Schaden auch bei einer fehlerfreien Behandlung eingetreten wäre. Tierarzthaftungsprozesse nehmen sehr viel Zeit in Anspruch und können aufgrund von einzuholenden Sachverständigengutachten etc. teuer werden. Ein Schmerzensgeld für Tiere gibt es nicht.

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