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Katze zugelaufen

von Dorothea F.

Wir benötigen ihre Hilfe! Uns ist vor ca. 2 Jahren eine Katze zugelaufen, die auch ziemlich verwahrlost war,darauf gingen wir zu unserem Tierarzt der sie behandelte Wo wir auch die kosten übernahmen. Der Tierarzt stellte auch fest, das die Katze einen Chip hat und meldetet es bei Tasso. Woraufhin sich auch bald Die Besitzer meldeten. Die die die Katze auch dann mitnahmen, ohne wenn u.aber noch nicht mal gefragt Ehen der Tierarztrechnung, sie sagten es wäre kein Tierarzt notwendig gewesen. Da wir sehr Tierfreundlich sind wären wir sehr empört über die Aussage. Wir nahmen es dann so hin. Nach ca. eineinhalb Wochen war die Katze wieder bei uns. Sie hielt sich immer im und auf unserem Grundstück auf. Wir stellten wieder Futter auf das sie auch aufnahm. Jetzt nach eineinhalb Jahren kamen die Besitzer ebenfalls zu uns die Katze saß gerade auf der Trepe und Fraß. Sie kam mit einem Lesegerät um den Chip zu lesen, als gerade meine Frau das Haus Verlassen wollte bemerkte sie die Person. Sie Fragte was da mache? Darauf hin antwortete sie das es ihre Katze sei, meine Frau sagte das sie schon eineinhalb Jahre hier sei was auch die Nachbaren bezeugen können. Meine Frau sagte das die Katze hier bleibt, daraufhin sagte sie das sie die Polizei holt,die auch kurz darauf bei uns eintraf. Wir mussten die Katze übergeben. Jetzt haben sie meine Frau und meine Tochter angezeigt wegen Diebstahl. Aber die Katze ist uns ein zweites mal zugelaufen. Und wir kennen das wo Tiere sich wohlfühlen gehen sie auch wieder hin! Frage an sie wie können sie hier helfen .wir sind uns sicher das die Katze bald wieder hier ist . Unseren Tierarzt ist die Katze auch bekannt, da sie öfters da war und behandelt wurde.. Über eine Antwort würden wir uns freuen. Gruß A. F.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da die Polizei bereits eingeschaltet und Strafanzeigen erstattet wurden, sollten Sie sich unbedingt anwaltlich vertreten lassen um zunächst Akteneinsicht in die Ermittlungsakte zu fordern. Erst dann kann entschieden werden, ob und wie hierauf zu reagieren ist. Selbst wenn die Verfahren gegen Ihre Frau und Ihre Tochter eingestellt werden sollten, ist zu befürchten, dass es weiterhin Ärger mit den Haltern geben wird, da die Katze wahrscheinlich wieder bei Ihnen auftauchen wird. Dass die Halter das Eigentum an der Katze nicht aufgegeben haben und nicht möchten, dass Sie sie füttern oder bei sich haben, haben sie ja durch die geschilderte Aktion und die Strafanzeigen deutlich gemacht. Im Sinne aller Beteiligten sollte möglichst eine endgültige Lösung gefunden werden, z.B. in dem Sie den Haltern die Katze abkaufen, sich über eine Pflege o.ä. einigen oder im Ergebnis sich von der Katze schweren Herzens zu distanzieren und sie nicht mehr zu füttern.

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