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Hund wurde vom Familienmitglied OHNE Zustimmung ins Tierheim gegeben und von dort weitervermittelt

von Frank L.

Ich habe mich am 15.09.12 von meiner Frau wegen häuslicher Gewalt getrennt, sie schlug mich und die Kinder und aufgrund dessen sind wir am 26.02.13 geschieden worden. Bei meinem Auszug sollte ich die Hunde bei ihr lassen, wegen der Kinder. Doch nun sind die Hunde ihr lästig geworden und wurden ins Tierheim gebracht, obwohl vorher bestimmt wurde das wenn sie die Hunde nicht mehr will, ich diese nehmen werde da ja beide noch auf meinem Namen angemeldet sind. Im Tierheim gab sie die Hunde ab (OHNE Impfausweise, weil auf denen ja mein Name als Eigentümer steht) und behauptete dort, es wären ihre Hunde. Was kann ich nun tun um den weitervermittelten Hund zurückzubekommen? Da die neuen Besitzer diesen schon auf ihren Namen bei Tasso registriert haben (wurde vom Tierheim gemacht, weil die dazu befugt sind). Vielen Dank im voraus Frank

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Rechtlich handelt es sich um die Prüfung der Eigentumslage. Da Sie einen Herausgabeanspruch geltend machen wollen, müssten Sie rechtlich noch Eigentümer des Hundes sein. Da Sie nichts über die Umstände der Anschaffung des Hundes schreiben, ist unklar, ob Sie Alleineigentümer des Hundes wurden oder ob Sie und Ihre Ex-Frau gemeinsames Eigentum erworben und Ihre Frau somit auch ein hälftiges Eigentumsrecht an dem Hund hatte. Dies müsste rechtlich geprüft werden. Durch die Abgabe des Hundes seitens Ihrer Ex-Frau an das Tierheim, könnte das Eigentum aber auf das Tierheim übergegangen sein (es gibt sehr wahrscheinlich einen Vertrag zwischen Ihrer Ex-Frau und dem Tierheim in dem dies geregelt ist). Dort hat sie bestimmt glaubhaft versichert, dass es sich um ihren Hund handelt und ihn abgeben darf. Da das Tierheim die Hintergründe nicht kennt, hatten die Mitarbeiter daran wahrscheinlich auch keinen Zweifel und das Tierheim ist (im Zweifel im Wege des gutgläubigen Erwerbs) Eigentümer des Hundes geworden und durfte ihn weitervermitteln. Da auch die neuen Besitzer (sehr wahrscheinlich) nichts von der Vorgeschichte wissen, sind auch diese durch einen möglichen gutgläubigen Erwerb geschützt. In vielen Tierschutzverträgen ist zwar geregelt, dass das Tierheim Eigentümer des vermittelten Tieres bleibt. Dies könnte jedoch auch ein Kaufvertrag sein und die neuen Besitzer wären auch die neuen Eigentümer. Unabhängig von dieser Frage, spricht für die neuen Besitzer auch die gesetzliche Eigentumsvermutung des § 1006 BGB. Leider schreiben Sie nur, dass bestimmt wurde, dass sie die Hunde nehmen und nicht ob es sich um eine mündliche Absprache zwischen Ihnen beiden oder um eine gerichtliche Anordnung/Regelung handelt. Eventuell ließen sich hieraus z.B. Schadensersatzansprüche gegen Ihre Ex-Frau herleiten. Um dies zu bewerten müsste jedoch hierzu weitere Informationen und gegebenenfalls die schriftliche Anordnung vorliegen. Ich bedaure, dass ich Ihnen keine großen Hoffnungen machen kann, den Hund zurückzuerhalten.

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