zurück zur Übersicht Spaltnase 07.10.2009 von Claudia S. Sehr geehrte Frau Fries, ich habe mir letzten November eine 8 Wochen alte Doggen-Hündin gekauft. Die Hündin hat sich super entwickelt und ich wollte nun gerne mit ihr auf Ausstellungen gehen. Nun hat meine Hündin allerdings eine Spaltnase. Damit ist es mir nicht möglich mit ihr auf austellungen zu gehen. Leider hat mich mein Züchter beim Kauf nicht darauf aufmerksam gemacht, obwohl es schon damals zu sehen. Mir war allerdings nicht bewusst, das ihre Nase sie ausschließt für Ausstellungen. Mir hat eine Doggenzüchterin und auch mein Tierarzt bestätigt das es eine Spaltnase ist, da ich selbst ein Leie in der Beziehung bin. Ich habe damals 1000 Euro bezahlt, allerdings teilte mir die andere Züchterin nun mit, das so eine Dogge gerade einmal 300 Euro wert ist. Nun möchte ich gerne 500 Euro von meinem Züchter wieder haben. Wie stehen meine Chancen? Besten Dank für Ihre Antwort Mit freundlichen Grüßen Claudia Schade Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Für die Beurteilung Ihrer Chancen wäre wichtig zu wissen, ob Sie mit der Züchterin besprochen haben, dass Sie mit dem Hund auf Ausstellungen gehen wollen und ob bzw. was dazu im Kaufvertrag geregelt wurde. Grundsätzlich hat der Käufer verschiedene Rechte, wenn der verkaufte Hund krank also “mangelhaft“ ist. Unter Umständen kann er den Hund u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Unabhängig von der Höhe der Forderung, muss der Verkäufer –außer in akuten Notfällen- VOR einer Behandlung zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert werden. Zu Beweiszwecken sollte dies schriftlich geschehen. Diese Nachbesserung könnte darin bestehen, dass die Züchterin den Hund auf eigene Kosten bei ihrem Tierarzt behandeln lässt.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Für die Beurteilung Ihrer Chancen wäre wichtig zu wissen, ob Sie mit der Züchterin besprochen haben, dass Sie mit dem Hund auf Ausstellungen gehen wollen und ob bzw. was dazu im Kaufvertrag geregelt wurde. Grundsätzlich hat der Käufer verschiedene Rechte, wenn der verkaufte Hund krank also “mangelhaft“ ist. Unter Umständen kann er den Hund u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Unabhängig von der Höhe der Forderung, muss der Verkäufer –außer in akuten Notfällen- VOR einer Behandlung zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert werden. Zu Beweiszwecken sollte dies schriftlich geschehen. Diese Nachbesserung könnte darin bestehen, dass die Züchterin den Hund auf eigene Kosten bei ihrem Tierarzt behandeln lässt.