zurück zur Übersicht Hundegebell 18.11.2013 von Ramona B. Guten Tag, wir nahmen vor 2 Jahren einen damals 4-Monate alten Hund über eine Tierschutzorganisation zu uns. Benny kam aus Rumänien. Als Welpe wurde er dort gequält, die Rute wurde ihm abgeschlagen. Wir haben ihm ein gutes Zuhause gegeben und arbeiten noch immer gegen seine Ängste an. Hundeschule und Tierpsychologe haben nur etwas Besserung gebracht. Seit unserem Umzug vor ein paar Monaten hat er Probleme alleine zu bleiben. Ab und zu bellt er dann wohl in der Wohnung. Ansonsten bellt er nur, wenn jemand klingelt oder klopft. Ein Nachbar, welcher selbst einen Hund hat, fühlt sich dadurch gestört und macht uns das Leben schwer. Erklärungsversuche zwecklos. Eine Trennung von dem Tier kommt für uns nicht in Frage. Habe nun vor, ihn kastrieren zu lassen, in der Hoffnung, dass er etwas ruhiger wird. Haben Sie einen Rat für uns? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ob eine Kastration, das Mittel der Wahl gegen das Bellen bzw. seine Trennungsangst ist, kann ich fachlich nicht beurteilen, hierzu sollten Sie vorher unbedingt einen erfahrenen Hundetrainer bzw. Hundepsychologen zu Rate ziehen. Ich vermute jedoch, dass sich dies nicht als „Heilmittel“ herausstellen wird. Ich kann jedoch nachvollziehen, dass Sie dringend nach eine Lösung für das Problem suchen. Hinsichtlich der Lärmbelästigung durch Hundegebell ist grundsätzlich zu sagen, dass es keine gesetzliche Regelung für Bellzeiten gibt. Orientieren muss man sich an der herrschenden Rechtsprechung, die leider sehr unterschiedlich ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Hundehalter in der Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr und während der Nachtruhe von 21 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertage dafür sorgen muss, dass der Hund still ist und niemanden belästigt. Zwar gibt es Gerichte, die hundefreundlicher entschieden haben, da Hunde nun mal keinen An- und Ausschalter haben. Der Großteil der Rechtsprechung ist jedoch hundefeindlich und hält sich an die starren Uhrzeiten. Sie sollten sich unbedingt mit dem Nachbarn gütlich einigen, da dieser beim Amtsgericht unter Umständen eine Unterlassungsverfügung gegen Sie erwirken könnte, die dann mit einem Bußgeld bei jedem Verstoß verbunden wird. Wie Sie Ihren Hund dann vom Bellen abhalten, um dieses Bußgeld nicht zahlen zu müssen, bleibt Ihnen dabei überlassen. Vielleicht stellt sich bei einem Gespräch mit dem Nachbarn auch heraus, dass er sich eigentlich gar nicht über das Bellen Ihres Hundes, sondern über ein Tun oder ein Unterlassen von Ihnen ärgert und dies aber nicht ansprechen kann. Eine andere Möglichkeit wäre, dass er Ihren Hund während Ihrer Abwesenheit oder beim Gassi-Gehen vielleicht zu sich nimmt, so haben beide Hunde Gesellschaft mit Artgenossen und Ihr Hund wäre nicht alleine.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ob eine Kastration, das Mittel der Wahl gegen das Bellen bzw. seine Trennungsangst ist, kann ich fachlich nicht beurteilen, hierzu sollten Sie vorher unbedingt einen erfahrenen Hundetrainer bzw. Hundepsychologen zu Rate ziehen. Ich vermute jedoch, dass sich dies nicht als „Heilmittel“ herausstellen wird. Ich kann jedoch nachvollziehen, dass Sie dringend nach eine Lösung für das Problem suchen. Hinsichtlich der Lärmbelästigung durch Hundegebell ist grundsätzlich zu sagen, dass es keine gesetzliche Regelung für Bellzeiten gibt. Orientieren muss man sich an der herrschenden Rechtsprechung, die leider sehr unterschiedlich ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Hundehalter in der Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr und während der Nachtruhe von 21 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertage dafür sorgen muss, dass der Hund still ist und niemanden belästigt. Zwar gibt es Gerichte, die hundefreundlicher entschieden haben, da Hunde nun mal keinen An- und Ausschalter haben. Der Großteil der Rechtsprechung ist jedoch hundefeindlich und hält sich an die starren Uhrzeiten. Sie sollten sich unbedingt mit dem Nachbarn gütlich einigen, da dieser beim Amtsgericht unter Umständen eine Unterlassungsverfügung gegen Sie erwirken könnte, die dann mit einem Bußgeld bei jedem Verstoß verbunden wird. Wie Sie Ihren Hund dann vom Bellen abhalten, um dieses Bußgeld nicht zahlen zu müssen, bleibt Ihnen dabei überlassen. Vielleicht stellt sich bei einem Gespräch mit dem Nachbarn auch heraus, dass er sich eigentlich gar nicht über das Bellen Ihres Hundes, sondern über ein Tun oder ein Unterlassen von Ihnen ärgert und dies aber nicht ansprechen kann. Eine andere Möglichkeit wäre, dass er Ihren Hund während Ihrer Abwesenheit oder beim Gassi-Gehen vielleicht zu sich nimmt, so haben beide Hunde Gesellschaft mit Artgenossen und Ihr Hund wäre nicht alleine.