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Hundebesitzer verstorben - wer hat Anspruch auf den Hund?

von Christin F.

Hallo Frau Fries! Ich bräuchte einen Rat in folgendem Fall: Der Besitzer einer 2jährigen Dobermann-Hündin ist plötzlich verstorben und hinterlässt das Tier ohne schriftliche Verfügung, was nach seinem Tod mit ihm geschehen soll. Die Lebensgefährtin des Mannes kann den Hund eigentlich nicht behalten - aus sowohl zeitlichen als auch finanziellen Gründen und sucht nun eine Unterbringung. Sie möchte die Hündin jedoch nicht in ein Tierheim geben -sie ist übrigens von keiner Tierschutzorganisation, sondern von privat an den Verstorbenen verkauft worden und es bestehen keine Rückgabevorschriften- und möchte nun so lange warten, bis sich jemand meldet der sie aufnehmen kann. Hundehaltung ist in ihrer Wohnung nicht gestattet - die Nachbarn steigen ihr bereits auf´s Dach. Meine Fragen wären: In wie weit darf die Frau entscheiden, was mit dem Hund geschieht? Darf sie ihn übergangsweise auch ohne Sachkundenachweis behalten bis er in eine neue Familie ziehen kann? Darf der Vermieter verfügen, dass der Hund mit Polizeigewalt aus der Wohnung geholt wird weil er den Hausfrieden stört und Hundehaltung generell nicht gestattet ist? Für Ihre Antwort bedanke ich mich und verbleibe mit freundlichen Grüssen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Der geschilderte Fall zeigt, wie wichtig es ist sich mit dem Tabu-Thema Tod zu beschäftigen und auch Vorsorge für die eigenen Tiere zu treffen. Grundsätzliches zu diesem Thema vorweg: Verstirbt der Tierhalter, so gehören auch die Tiere zu der Erbmasse und gehören automatisch dem Erben bzw. wenn es mehrere Personen sind der Erbengemeinschaft. Da der Erbe/die Erbengemeinschaft in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen eintreten, ist er nun der neue Eigentümer des Haustieres und kann darüber nach seinem Willen verfügen. Hat der Verstorbene nichts hinsichtlich des Haustieres verfügt und kann oder will der Erbe den Hund nicht behalten, so landen diese Tiere oft im Tierheim, was wahrscheinlich jedoch gerade nicht der Wille des Verstorbenen war. Im konkreten Fall kann der Vermieter die Entfernung des Hundes fordern und falls dem nicht Folge geleistet würde, könnte er unter Umständen sogar eine Kündigung aussprechen. Mittels Polizeigewalt kann der Hund jedoch nicht aus der Wohnung geholt werden, der Vermieter müsste zunächst vor Gericht ziehen und auf Entfernung des Hundes klagen.

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