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Hundeverbotsschilder bzw. Hundehinweisschilder!

von Edeltraud N.

Sehr geehrtes Team von TASSO e.V.! Ich wohne in 97230 Estenfeld OT Mühlhausen - wir haben hier in dieser Umgebung ein großes Wasserschutzgebiet, das sich letztlich über den ganzen Ort zieht. Seit einigen wenigen Jahren nun, hat das Wasserwirtschaftsamt dort eine relativ kleine Zone, im Vergleich zum gesamten Wasserschutzgebiet, mit sogenannten - wie es allgemein bezeichnet wird - Hundeverbotsschildern (Hinweisschildern) gekennzeichnet. Die vorhergehenden Jahre konnte man dort bedenkenlos mit seinem Tier dort spazieren gehen. Ich gehe diesen Weg so ab und an sehr gerne, denn ich habe oftmals starke, körperliche Beschwerden und dieser gerade, auch saubere Weg verleitet mich dann, unbeschwerter mit meinem Hund spazieren zu gehen. Mein Hund hat noch nie in diesem Bereich seine Hinterlassenschaften hinterlassen - (es ist unser Heimweg) - und wenn es mal passieren würde, habe ich immer einen Beutel einstecken. Das ist für mich selbstverständlich, zumal ich weiß, dass ein Bauer in unserem Ort kostenfrei diese Wiesen in diesem Bereich mäht. Mein Hund gefährdet niemanden, denn sobald ich jemanden sehe, kommt er an die Leine. Nun zu den Fakten: Ich wurde und werde ständig, auch oftmals boshaft, von dem diensthabenden Wasserwart darauf hingewiesen, diesen Weg mit meinem Hund nicht zu gehen (u. a. mittlerweile auch von ganz normalen Spaziergängern) wegen diesen Schildern! In der vergangenen Woche jedoch passierte Folgendes: Es kam wieder dieser Wasserwart mit seinem blauen Bus angefahren, und als ich von diesen Hinweisen nichts mehr hören konnte (hatte mir das schon mehrfach angehört), und ich das Gespräch nicht wollte, es mit einer Handgestik abwies, weil ich meinen Sparziergang nur genießen wollte, ich einfach nur weiterlief, verfolgte dieser Herr vom Wasserwirtschaftsamt mich, mit seinem Bus rückwärts und stupste mich mit diesem immer wieder an. Ich wurde sehr wütend, weil ich mich in dieser Situation extrem belästigt fühlte, und ich auch Angst hatte, mit meinem Hund an der Leine hinzufallen. Und das wäre mit unserem Schäferhundrüden letztlich bestimmt nicht gut ausgegangen. Bei meinem Versuch hin, die Polizei einzuschalten, scheiterte dies, weil diese nicht kam, und mir nur telefonisch erklärt wurde, dass ich diesen Weg mit meinem Hund zwar gehen darf, die "Hinweise" in dieser Art angeblich erdulden muss, die Hinterlassenschaften meines Hundes wegräumen muss. Tatsache ist, dass ich weiß, dass diese Schilder nur Hinweisschilder sind! Tatsache, und für mich total verständlich, das Thema Hinterlassenschaften! Wissen tu ich aber auch, dass sich fast der ganze Ort mit seinen Hunden nicht mehr traut dort spazieren zu gehen. Selbst Wanderer (dieser Weg wird auch oft als Wanderweg ausgeschrieben), die ihre Hunde dort führen, werden ständig ermahnt! Ich würde mir wünschen, mehr Aufklärung darüber, was diese Hundeschilder bedeuten, und was jeder einzelne dabei beachten muss. Für mich wird es immer deutlicher, so dass ich inzwischen vermute, dort sollen „Leute des Weges mürbe gemacht werden!“ Wie kann ich mich gegen solches Vorgehen wehren? Mit freundlichen Gruß Edeltraud N.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das Thema “Hund in freier Natur und im Wald“ ist leider nicht in einem Gesetz einheitlich geregelt sondern wird in vielen verschiedenen Bundes- und Landesgesetzen und im Ortsrecht (z.B. Bundesjagdgesetz, Landschaftsgesetze, Regelung der jeweiligen Stadt etc.) geregelt. Ob ein generelles Hundeverbot wirksam ist, hängt davon ab, aufgrund welcher Rechtsgrundlage es dort verhängt wurde und was hiermit bezweckt werden soll. In Ihrem Fall müßte der konkrete Text der Schilder bekannt sein, also ob sich daraus „nur“ Verhaltensregeln für Hundehalter ergeben oder ob sich um tatsächlich um ein Verbot handelt, da Sie schreiben, dass die Schilder als „Hundeverbotsschilder“ bezeichnet werden und Sie sowohl von dem Wasserwart als auch anderen Spaziergängern daraufhingewiesen werden, diese Wege mit ihrem Hund gar nicht zu begehen. Da die Situation zwischen Ihnen und dem Wasserwart bereits angespannt ist und er Sie bereits durch das Verfolgen und Anfahren mit seinem Auto angegriffen hat, sollten Sie sich z.B. an die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Würzburg und/oder an eine/n Anwältin/Anwalt vor Ort, die/der sich auf das Jagdrecht spezialisiert hat, wenden, um die Rechtslage prüfen zu lassen und um mögliche rechtliche Schritte einleiten zu können.

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