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Mein Hund wurde gebissen, Versicherung will nur 50 % zahlen

von Ruth H.

Hallo Frau Fries, aus gesundheitlichen Gründen übernahm mein 37jähriger Sohn am 27.09.2009 den Gassigang mit unserem kleinen Hund Sancho. Beide wollten eine Brücke überqueren. Es kam ihnen ein richtig großer Hund entgegen. Beide hunde beschlüffelten sich mit der Schnauze. Plötzlich biß der große Hund zu und nahm unseren mit in die Luft. Mein Sohn ging dazwischen. Wir suchten gleich eine Nottierarztbehandlung auf. Das Fell wurde auf dem Rücken entfernt und es mussten unter Narkose Draenagen gelegt werden. Die andere Hundehalterin hat eine Hundehaftpflichtversicherung und so sandten wir alles entstandenen Tierarztrehnungen an AXA. Insgesamt zu zahen ist ein Betrag von 616,27 €. Die Versicherung will jedoch nur 50 % = 308,14 € zahlen mit der Begründung, dass nach den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und gängigen Rechtsprechung hat auch die von unserem Tier ausgehende Tiergefahr zum Schaden beigetragen und ist somit angemessen zu berücksichtigen. Ist das nun rechtens oder kann ich dagegen angehen? Mit freundlichem Gruß

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist gängige Praxis der Versicherungen zunächst nur 50% der entstandenen Tierarztkosten zu übernehmen. Haftungsrechtliche Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten, da alle Umstände des Einzelfalles bekannt sein müssen, insbesondere ob und welcher Hund angeleint war, wie ihr eigener Hund sich verhalten hat, hat der andere Hund bereits andere Hunde gebissen, etc. Erst danach kann beurteilt werden, ob Ihr eigener Hund eventuell zu dem Vorfall beigetragen hat und Sie einen Teil der Tierarztkosten selbst tragen müssen oder ob Sie einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten zu 100 % haben. Sie können die Versicherung selbst schriftlich auffordern, den restlichen Betrag bis zu einem bestimmten Termin an Sie zu überweisen oder Sie lassen sich durch einen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin beraten und vertreten. Des Weiteren können Sie den Beißvorfall dem zuständigen Ordnungsamt melden.

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