zurück zur Übersicht Vertragsrecht (wir kämpfen ums Recht für unsere Velvet) SRMA erkrankt 31.03.2014 von Gaby P. Wir, Fam. P., brauchen dringend Hilfe zur Krankheit SRMA. Velvet ist erst fünf Monate und kämpft schon einige Wochen. VDH sowie Züchter, keiner will die Schuld suchen, es kommt noch besser, es wurde bei Velvet dann noch ein Sehfehler + Nabelbruch festgestellt. In unseren Papieren steht ohne Mängel. Werden die Tiere überhaupt vom Zuchtverband untersucht oder werden nur Unterschriften geschoben, weil man sich kennt? Ist ein Tier denn nur Handelsware? Für uns nicht. Bitte, Frau Fries, helfen Sie uns. Zuchthund Velvet Cavalier King Charles Spaniel Mit freundlichen Grüssen G.P. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da die Ursache für die SRMA (steril-eitrige Meningitis-Arteriitis) wissenschaftlich wohl noch nicht eindeutig geklärt ist, ist es leider auch schwierig einen „Schuldigen“ zu finden, wenn es den überhaupt gibt. Da Sie Velvet von einer Züchterin gekauft haben, ist diese zur Gewährleistung verpflichtet, wenn ein von ihr verkaufter Hund krank, also “mangelhaft“ im Sinne des BGB ist. Dem Käufer stehen theoretisch verschiedene Rechte zu. Je nach Umständen des Einzelfalles kann er den Hund u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Zunächst muss der der Verkäufer jedoch zwingend –außer in akuten Notfällen- VOR einer Behandlung zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert werden. Zu Beweiszwecken sollte dies schriftlich geschehen. Diese Nachbesserung könnte darin bestehen, dass die Züchterin den Hund auf eigene Kosten bei ihrem Tierarzt behandeln lässt. Ob in Ihrem Fall ein akuter Notfall vorgelegen hat, so dass Sie die Züchterin nicht zur Nachbesserung auffordern konnten, kann nicht beurteilt werden. Sie sollten sich die Diagnose und die Ursache von der Tierärztin zu Beweiszwecken schriftlich bescheinigen lassen. Auch den festgestellten Sehfehler und Nabelbruch sollten Sie sich bescheinigen lassen. Um zu prüfen welche Ansprüche Ihnen zustehen und ob Sie dies erfolgreich durchsetzen könnten, müßte der Kaufvertrag sowie die bisherige Korrespondenz zwischen Ihnen und der Züchterin bzw. dem VDH, etc. vorliegen und überprüft werden. Da für einen möglichen Schadendsersatzanspruch ein Verschulden des Züchters nachgewiesen werden müßte, ist dies ebenfalls zu prüfen. Wenden sie sich daher an einen auf das Tierrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da die Ursache für die SRMA (steril-eitrige Meningitis-Arteriitis) wissenschaftlich wohl noch nicht eindeutig geklärt ist, ist es leider auch schwierig einen „Schuldigen“ zu finden, wenn es den überhaupt gibt. Da Sie Velvet von einer Züchterin gekauft haben, ist diese zur Gewährleistung verpflichtet, wenn ein von ihr verkaufter Hund krank, also “mangelhaft“ im Sinne des BGB ist. Dem Käufer stehen theoretisch verschiedene Rechte zu. Je nach Umständen des Einzelfalles kann er den Hund u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Zunächst muss der der Verkäufer jedoch zwingend –außer in akuten Notfällen- VOR einer Behandlung zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert werden. Zu Beweiszwecken sollte dies schriftlich geschehen. Diese Nachbesserung könnte darin bestehen, dass die Züchterin den Hund auf eigene Kosten bei ihrem Tierarzt behandeln lässt. Ob in Ihrem Fall ein akuter Notfall vorgelegen hat, so dass Sie die Züchterin nicht zur Nachbesserung auffordern konnten, kann nicht beurteilt werden. Sie sollten sich die Diagnose und die Ursache von der Tierärztin zu Beweiszwecken schriftlich bescheinigen lassen. Auch den festgestellten Sehfehler und Nabelbruch sollten Sie sich bescheinigen lassen. Um zu prüfen welche Ansprüche Ihnen zustehen und ob Sie dies erfolgreich durchsetzen könnten, müßte der Kaufvertrag sowie die bisherige Korrespondenz zwischen Ihnen und der Züchterin bzw. dem VDH, etc. vorliegen und überprüft werden. Da für einen möglichen Schadendsersatzanspruch ein Verschulden des Züchters nachgewiesen werden müßte, ist dies ebenfalls zu prüfen. Wenden sie sich daher an einen auf das Tierrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin