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Großer Hund beißt unseren kleinen Hund tot

von Dirk H.

Sehr geehrte Frau Fries, unser erst 1,5 Jahre alter Chihuahua wurde vor 1 Woche von einem großen braunen Mischling getötet. Sehr schmerzlich ist, dass dieser Hund als Therapiehund für unsere Tochter angeschafft wurde. Unser Hund war angeleint und der andere war unangeleint und stürmte auf die Straße. Wir haben Anzeige bei der Polizei erstattet. Wir haben dann noch erfahren, dass dies der 2. Vorfall war. Nun haben wir ein paar Fragen dazu: - Was können wir machen, dass so ein Vorfall nicht mehr vorkommt? - Wie sehen die Aussichten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus? - Welche Forderungen kann ich noch an den Halter stellen? - Kann der Wert des Tieres anhand von Fotos und Videos ermittelt werden? - Kaufpreis war um 1000 €. Unser Züchter, bei dem wir einen neuen Hund kaufen werden, sagte uns, daß seine Hunde zwischen 5000 und 7000 € nach einer gewissen Zeit Wert sind. Was brauche ich vom Züchter, um diesen Wert auch für unseren Hund sicherzustellen? Ich möchte mich im Voraus bei Ihnen bedanken und finde Ihr Engagement toll! Weiter so. Mit freundlichen Grüßen, D.H.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich bedauere, dass Sie Ihren Hund durch diesen tragischen Vorfall verloren haben. Zusätzlich zu der Anzeige bei der Polizei sollten Sie auch eine Anzeige bei der Stadtverwaltung als Ortspolizeibehörde erheben, da diese für die Prüfung zuständig ist, ob es sich bei dem Mischling um einen gefährlichen Hund im Sinne von § 2 Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde (kurz: Kampfhundverordnung BW) handelt. Geben Sie wenn vorhanden Zeugen für den Vorfall an und weisen darauf hin, dass es wohl schon einen weiteren Vorfall in der Vergangenheit gegeben hat/haben soll. Falls Sie diese Information nicht von dem damals Beteiligten sondern von einem Dritten erfahren habe, weisen Sie daraufhin um keine falschen Tatsachen zu behaupten. Ihre Frage, welche Ansprüche und in welcher Höhe Sie gegen den Hundehalter geltend machen können, läßt sich leider nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich ist der Halter des Mischlings gemäß § 833 BGB verpflichtet, alle Schäden zu ersetzen, die sein Tier verursacht hat. Da es sich um eine Gefährdungshaftung handelt, haftet der Halter auch dann wenn er keine Schuld an dem Vorfall hatte. Um im Einzelfall ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Zu dem erstattungsfähigen Schaden zählen nicht nur Tierarztkosten, sondern auch z.B. Fahrtkosten zu Tierärzten, eventuell Kosten für eine Bestattung oder Einäscherung Ihres Hundes etc. Der Höhe des angesprochenen Wertersatz für Ihren Hund ist nicht so einfach zu ermitteln und im Streitfall notfalls durch einen Sachverständigen zu ermitteln. Bei der Wertbestimmung kommt es u.a. auf die gefühlsmäßige Bindung des Halters zu dem Tier, das Alter und den Gesundheitszustand des Tieres vor der Verletzung an. Sollte der Hund nachweislich als Therapiehund ausgebildet worden sein, muss dies natürlich auch bewertet werden. Die Aussage des Züchters, dass dessen Hunde „nach einer gewissen Zeit 5.000 -7.000,- EUR wert seien“ ist ohne weitere Nachweise leider nicht nachvollziehbar. Einen Anspruch auf Schmerzensgeld hätten Sie nur, wenn Sie durch den Hund verletzt wurden. Für den Schmerz über den Verlust des Hundes wird nach Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 20.03.2012, Az VI ZR 114/11) jedoch kein Schmerzensgeld gewährt. Fordern Sie den Halter des Hundes entweder selbst schriftlich auf, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Benennen Sie einen konkreten Eurobetrag und setzten Sie ein konkretes Datum als Frist und kündigen weitere rechtliche Schritte an, falls der Halter die Zahlung ablehnt. Alternativ können Sie mit dem Anschreiben auch einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragen.

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