Sehr geehrte Frau Fries,
„KATER IM MÜLL ENTSORGT!!!
Unser Anton wurde am Mittwoch tot (verendend?) im Nachbarsgarten aufgefunden.
a) Die Nachbarin, die Anton genau zuordnen konnte, findet mich unsympathisch und teilte mir süffisant mit "sie hätte keine Zeit für ´ne tote Katze anzuklingeln".
b) Der überforderte türkische Mitbürger, in dessen Garten Anton lag, verständigte das Bottroper Veterinäramt. Dort teilte man ihm mit, die Katze abzuholen würde dem Amt zu hohe Kosten verursachen, er möge sie in der grauen Tonne entsorgen. Was er dann auch tat. So landete Anton auf dem Müll.
Neben dem Schmerz drängen sich mir 2 Fragen auf:
1. In was für einer kranken Welt lebe ich eigentlich?
2. Da keine Verletzungsspuren erkennbar waren, wie arbeitet das Veterinäramt? Schließlich hätte hier ja auch eine ansteckende Krankheit oder Gift Auslöser sein können.
So, dann bin jetzt wieder aktuell 08.04.2014
20.05 Uhr! Am Sonntag habe ich dann mit dem türkischen Anwohner gesprochen, der wieder
rum auch Anton in die Tonne "entsorgte".
Anton aufgefunden, 03.04.2014 ca. 09.00 Uhr.
Anruf bei der Polizei 09.04 Uhr.
Anruf 09.06 Uhr Veterinäramt Bottrop.
Von dort teilt man mit, dass er die Katze bringen soll, er verweigert, da er Kinder zu versorgen hat sowie zur Arbeit muss.
Das Veterinäramt verweigert ebenso die Abholung mit dem lapidaren Hinweis, würde sonst unnötige Kosten verursachen.
Wiederum fragt der Bürger, was nun...
Das Veterinäramt ruft um 09.16 Uhr zurück und teilt mit, stecken Sie die Katze in einen blauen Sack und entsorgen ihn in die graue Tonne, die ja dann geleert wird. Rücksprache mit einer Mitarbeiterin beim Veterinäramt und erkundige mich, ob er vielleicht doch..., nach Prüfung der Chip Nummer leider nicht. Die Mitarbeiterin bestätigt das Verhalten in diesem Fall fast schon als normal, da ja die Besitzer die Kosten nicht bezahlen wollen. Sie begründet, dass man gem. Regelung der Landesbehörde handelt!!!!! Danach habe ich dann nur noch den Entsorger angerufen und dann war klar, Anton wurde verbrannt! Nun wünschte ich mir eine juristische Stellungnahme und Hilfe!
Ich ziehe Nachfolgendes in Erwägung:
Anzeige zu erstatten gegen die verantwortliche Veterinärin der Stadt, hilfsweise gegen den zuständigen Bereichsleiter, hilfsweise gegen den OB. Verstoß gegen das geltende Tierkörperbeseitigungsgesetz. Darüber hinaus zur Anzeige Verstoß auf mein Recht der Mitteilung und Herausgabe über gefundene Sache, gem. BGB § 665 und folgende.
Anzeige gegen Anwohner, die das Tier gesehen haben, aber keine Hilfe geleistet haben, da Begründung, dafür habe ich keine Zeit, muss zur Arbeit, oder/und ich schell doch nicht bei jedem an der Tür an. Hilfsweise auch hier gegen den Anwohner, der Anton in die Tonne geworfen hat, ohne zu wissen, ob er wirklich tot ist, bewusstlos oder tot könnte ein wichtiger Unterschied sein.
Ich möchte dies gerne der Polizeibehörde am 09.04. vortragen und entsprechende Anzeige zu den vorgenannten Details zu Protokoll geben.
Hoffnungsvolle Grüsse
Frank W.