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Meine Eltern erpressen mich über meinen Hund

von Sabrina B.

Hallo Frau Fries, vor ca. 2 1/2 Jahren im November, einen Monat vor meinem 18ten Geburtstag, habe ich von meinen Eltern die Erlaubnis bekommen einen Hund zu adoptieren. (Ich hatte für diesen schon seit Juli eine Patenschaft im Tierheim übernommen. Eddy war bereits ein halbes Jahr im Tierheim, da er 3 Jahre lang misshandelt wurde und sich schwer tat, einem Menschen zu vertrauen.) Am 1. November sind meine Mutter und ich dann ins Tierheim und die Adoptionspapiere wurden auf meine Mutter ausgefüllt (Ich war ja noch keine 18.) und die Adoptionskosten habe ich bezahlt. Ausgemacht war, dass Eddy auf mich umgeschrieben wird, sobald ich Volljährig bin. Leider hat sie sich bisher immer geweigert. Nun, 2 1/2 Jahre später, möchte ich mit meinem Freund zusammenziehen, bzw. verbringe ich sowieso viel Zeit bei ihm und habe bisher Eddy auch immer mit genommen. Allerdings sträubt sich meine Mutter nach wie vor und lässt mich Eddy auch nicht mehr mitnehmen. Da ich aber eindeutig und schon immer die Bezugsperson war und mich um alles kümmere, Tierarzt, Versicherung, Steuer, leidet Eddy ziemlich darunter, dass er nicht mehr dauerhaft bei mir sein darf. Desweiteren müsste er eigentlich abnehmen, was meine Mutter bzw. den Rest der Familie nicht interessiert und wirklich Gassi gehen tut auch keiner. (Meine Eltern und meine Schwester können aus gesundheitlichen Gründen keine langen Strecken laufen und mein Bruder möchte einfach nicht.) Kann ich irgendetwas tun, damit meine Mutter ihn auf mich umschreiben lassen muss? Ich will nicht ohne ihn ausziehen und ihm das Gefühl geben, dass er mir nichts bedeutet und ich ihn alleine lasse. Das weiß meine Mutter und so nutzt sie Eddy aus, um mich zu zwingen daheim zu bleiben und im Haushalt zu helfen.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Offensichtlich werden Tiere nicht nur bei Trennung zwischen (Ehe)Partner sondern wie in Ihrem Fall auch bei anderen Trennungskonstellationen als Druckmittel benutzt. Ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen Ihre Mutter haben bzw. ob diese Ihnen zu Recht die Mitnahme Eddys verweigert, hängt davon ab, wer von Ihnen beiden Eigentümer des Hundes geworden ist. Da dies sehr kompliziert ist, müsste zunächst der unterschriebene Adoptionsvertrag eingesehen, sowie die konkreten Umstände der Übernahme bekannt und geprüft werden. Da Sie schreiben, dass Ihre Mutter als Vertragspartnerin aufgenommen, könnte dies zwar zunächst für den Eigentumsübergang auf Ihre Mutter sprechen. Allerdings sprechen die Tatsachen, dass Sie zuvor bereits eine Patenschaft für Eddy übernommen hatten, Sie von Ihren Eltern die Erlaubnis zur Adoption des Hundes bekommen haben, die Vermittlungsgebühr bezahlt haben, alle laufenden Kosten für ihn bezahlen und die Umschreibung zu Ihrem 18. Geburtstag vereinbart war, für Sie. Sollte Ihre Mutter daher nur Ihre Stellvertreterin gewesen sein, wären Sie die eigentliche Vertragspartnerin. Hierfür sind auch die Einzelheiten der Adoption und mögliche Absprachen mit dem Tierheim wichtig, so z.B. ob das Tierheim von der Absprache mit Ihrer Mutter wußte und wenn ja ob Sie dies beweisen können, oder ob es sich für die Mitarbeiter so darstellte, als ob Ihre Mutter den Hund endgültig übernehmen wollte. Es gibt nun verschieden Möglichkeiten. Entweder Sie ziehen aus und nehmen Eddy mit und warten ab, ob Ihre Mutter Eddy überhaupt zurückfordert und notfalls einklagt. Ob Ihre Mutter die Sache Ruhen läßt, wenn Sie tatsächlich ausgezogen sind oder aber unter Umständen sogar eine Strafanzeige wegen Diebstahls gegen Sie erstattet und die Sache dadurch eskaliert, sollte hierbei bedacht und abgewogen werden. Je nachdem inwieweit das Tierheim informiert war und ob Sie einen guten „Draht“ dorthin haben, könnten Sie sich dorthin wenden und um Mithilfe bitten, da in dem Vertrag mit Sicherheit ein Eigentumsvorbehalt zugunsten des Tierheims enthalten ist und so versucht werden könnte, dass das Tierheim den Vertrag z.B. selbst umschreibt oder Ihre Mutter von der Umschreibung überzeugt etc. Alternativ könnten Sie auch bereits vor Ihrem Auszug mit dem Vertrag an einen Anwalt wenden, um die Rechtslage verbindlich klären zu lassen und das sinnvolle weitere Vorgehen zu besprechen.

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