zurück zur Übersicht Hunde beim Spielen andere Hunde verletzt 03.06.2014 von Sabrina O. Also es handelt sich darum, dass ich beim Spaziergang im Wald mit meinen 2 angeleinten Hunden eine andere Hundebesitzerin mit ihren 3 freilaufenden Hunden getroffen habe. Deswegen machte ich meine ab, damit sie sich besser vorstellen können bzw. miteinander spielen. Doch ihre 2 Hunde bellten auf einmal und liefen weg. Meine hinterher. Ich dachte, das wäre noch ein Spiel, aber ihre Hunde kehrten nicht zurück. Meine kamen aber zurück. Sie wollte keine Hilfe von mir beim Suchen, weil sie nach 5 Minuten nicht zurück kamen. Meine Telefonnummer hat sie von einer Bekannten bekommen. Also schrieb sie mich über WhatsApp an, dass sie eine Beteiligung an der Tierarztrechnung wolle. Na gut, ich habe mich bei meiner Versicherung gemeldet. Eine Schadensmeldung ausgefüllt. Aber meine Versicherung hat sich noch nicht bei der Dame gemeldet. Sie will jetzt rechtliche Schritte einleiten, von einer Tierarztrechnung von 50 Euro. Ich bin mir nicht ganz im Klaren, wie ich nun weiter verfahren soll. Denn wenn ich bis zum Wochenende nicht zahle, wird wohl ein Anwalt eingeschaltet. Ich hoffe, Sie können mir da einen Rat geben. MfG Sabrina O. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sollten Ihre Hunde bzw. einer Ihrer Hunde einen der fremden Hunde verletzt haben, so müssen Sie als Halterin gemäß § 833 Bürgerliche Gesetzbuch alle Schäden ersetzen, die ihr Tier verursacht. Diese Haftung ist sehr weitreichend und kann auch Verletzungen umfassen, die der Hund nicht direkt, nur mittelbar hervorgerufen hat. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. In Ihrem Fall ergeben sich jedoch bereits Zweifel daran, ob die Verletzung überhaupt durch einen Ihrer Hunde verursacht wurde, da Sie offensichtlich keine Beißerei gesehen haben. Da alle Hunde außerhalb Sichtweite waren, könnte sich der fremde Hund die Verletzungen auch während der „Flucht“ z.B. an einem Gebüsch o.ä. zugezogen haben. In Streitfall müßte die andere Hundehalterin daher darlegen und beweisen, dass es sich überhaupt um eine Bissverletzung durch Ihren Hund handelt. Da Sie die Angelegenheit bereits an Ihre Versicherung abgeben haben, wenden Sich sich umgehend an dorthin, leiten Sie die Zahlungsaufforderung weiter und sprechen das weitere Vorgehen mit der Versicherung ab. Ob jedoch die Dame tatsächlich für 50,00 EUR die angedrohten rechtlichen Schritte einleiten wird, bleibt abzuwarten. Spätestens wenn Sie von einem Rechtsanwalt angeschrieben werden, sollten auch Sie sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin für Tierrecht vertreten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sollten Ihre Hunde bzw. einer Ihrer Hunde einen der fremden Hunde verletzt haben, so müssen Sie als Halterin gemäß § 833 Bürgerliche Gesetzbuch alle Schäden ersetzen, die ihr Tier verursacht. Diese Haftung ist sehr weitreichend und kann auch Verletzungen umfassen, die der Hund nicht direkt, nur mittelbar hervorgerufen hat. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. In Ihrem Fall ergeben sich jedoch bereits Zweifel daran, ob die Verletzung überhaupt durch einen Ihrer Hunde verursacht wurde, da Sie offensichtlich keine Beißerei gesehen haben. Da alle Hunde außerhalb Sichtweite waren, könnte sich der fremde Hund die Verletzungen auch während der „Flucht“ z.B. an einem Gebüsch o.ä. zugezogen haben. In Streitfall müßte die andere Hundehalterin daher darlegen und beweisen, dass es sich überhaupt um eine Bissverletzung durch Ihren Hund handelt. Da Sie die Angelegenheit bereits an Ihre Versicherung abgeben haben, wenden Sich sich umgehend an dorthin, leiten Sie die Zahlungsaufforderung weiter und sprechen das weitere Vorgehen mit der Versicherung ab. Ob jedoch die Dame tatsächlich für 50,00 EUR die angedrohten rechtlichen Schritte einleiten wird, bleibt abzuwarten. Spätestens wenn Sie von einem Rechtsanwalt angeschrieben werden, sollten auch Sie sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin für Tierrecht vertreten lassen.