zurück zur Übersicht Hund auf Balkon 31.07.2014 von Svenja S. Hallo, meine Nachbarn sperren ihren Hund mindestens einmal in der Woche auf dem Balkon aus. Der Kleine ist dann mindestens zwei Stunden alleine. Kann ich da irgend etwas tun? Mir wurde bereits gesagt, dass die Polizei nicht helfen kann, da er nicht herunterfallen kann. Danke für die Hilfe. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier geht es um die Frage, ob dies zur artgerechten Haltung eines Hundes gehört. Um dies zu beurteilen ist nicht die Polizei sondern das Ordnungs- und Veterinäramt zuständig. Die entsprechenden Anforderungen finden sich im Tierschutzgesetz und speziell in der Tierschutzhundeverordnung. Die Anforderungen an das Halten im Freien sind z.B. in § 4 der Tierschutzhundeverordnung geregelt. Ob das geschilderte Verhalten hiergegen bzw. gegen die tierschutzrechtlichen Bestimmungen darstellt, hängt von Umständen des Einzelfalles ab, so z.B. ob der Hund dort eine Hütte hat und sich so vor Regen und Sonne schützen kann, ob er dort Wasser zur Verfügung hat etc. Am besten schließen Sie sich mit weiteren Nachbarn zusammen, die die Haltungsbedingungen ebenfalls bezeugen können und wenden sich an das zuständige Veterinäramt. Bitten Sie bei Bedarf um die vertrauliche und anonyme Bearbeitung. Sollte der Hund z.B. auch ständig bellen, könnten Sie zusätzlich einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen die Nachbarn haben.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier geht es um die Frage, ob dies zur artgerechten Haltung eines Hundes gehört. Um dies zu beurteilen ist nicht die Polizei sondern das Ordnungs- und Veterinäramt zuständig. Die entsprechenden Anforderungen finden sich im Tierschutzgesetz und speziell in der Tierschutzhundeverordnung. Die Anforderungen an das Halten im Freien sind z.B. in § 4 der Tierschutzhundeverordnung geregelt. Ob das geschilderte Verhalten hiergegen bzw. gegen die tierschutzrechtlichen Bestimmungen darstellt, hängt von Umständen des Einzelfalles ab, so z.B. ob der Hund dort eine Hütte hat und sich so vor Regen und Sonne schützen kann, ob er dort Wasser zur Verfügung hat etc. Am besten schließen Sie sich mit weiteren Nachbarn zusammen, die die Haltungsbedingungen ebenfalls bezeugen können und wenden sich an das zuständige Veterinäramt. Bitten Sie bei Bedarf um die vertrauliche und anonyme Bearbeitung. Sollte der Hund z.B. auch ständig bellen, könnten Sie zusätzlich einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen die Nachbarn haben.