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Katze in Nachbars Pool ertrunken

von Mandy M.

Sehr geehrte Frau Fries, unser Kater ist in einem im Boden eingelassenen Pool ertrunken, in dem sich über die Zeit Regenwasser gesammelt hat. Er wird seit Jahren schon nicht mehr benutzt, aber auch nicht abgedeckt. Er ist ca. 2-3 m tief und das dort gesammelte Regenwasser kommt nur 0,50 m - 1 m hoch. Obwohl unser Kater dort tot gefunden wurde, ist die Besitzerin nicht einsichtig, das Loch abzudecken, und zeigt sich nicht einsichtig. Kann man hier irgendwie vorgehen? Vielen Dank Mandy M.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich bedauere, dass Sie sich aus diesem traurigen Anlass an mich wenden müssen. Leider versterben jährlich viele Tiere (sowohl Haustiere als auch Wildtiere, wie z. B. Eichhörnchen) in ungesicherten Pools, Gartenteichen oder Regentonnen. Grundsätzlich trägt der Eigentümer bzw. der vertraglich Verpflichtete (Mieter, Pächter etc.) die Verkehrssicherungspflicht für sein Grundstück. Er muss daher dafür sorgen, dass niemand auf seinem Grundstück zu Schaden kommt. Er muss daher u. a. dafür sorgen, dass Gefahrenstellen, wie ein Pool abgesichert werden, damit weder Kleinkinder noch Tiere hierin zu Schaden kommen könnten. Allerdings muss er nur diejenigen Maßnahmen treffen, die im konkreten Einzelfall notwendig und zumutbar sind. Verletzt er diese Verkehrssicherungspflicht schuldhaft, macht er sich gemäß § 823 BGB schadensersatzpflichtig. Zu beachten ist allerdings anderseits auch, dass eine Haftung im Einzelfall komplett zurücktreten kann, wenn Sie als Tierhalter Ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten und auch die Tatsache, dass Tiere unberechenbar sind. Daher lässt sich in Ihrem Fall leider nicht beantworten, ob und in welcher Höhe Sie einen Schadensersatzanspruch gegen die Nachbarin hätten, letztlich müsste ein Gericht entscheiden. Neben einem möglichen Schadensersatzanspruch, wäre zu prüfen, ob Ihnen auch ein Anspruch auf Absicherung des Pools zustehen könnte. Einen solchen Anspruch haben z. B. Eltern von Kleinkindern, da dem Poolbesitzer gegenüber Kleinkindern aus der Nachbarschaft eine gesteigerte Verkehrssicherungspflicht, um Kinder vor Gefahren zu schützen, in die sie sich aus Unerfahrenheit begeben. Ob dieser Anspruch jedoch auch Tierhaltern zusteht, ist zu bezweifeln und auch diese Frage müsste letztlich ein Gericht verbindlich klären. Um jedoch den Einsatz von Rechtsanwälten und einem Gericht zu verhindern, könnten Sie zunächst eine Streitschlichtung vor einem Schiedsamt versuchen. Weitere Informationen finden Sie unter www.schiedsamt.de. Sollte auch das erfolglos verlaufen, müssten Sie sich letztlich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin wenden.

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