zurück zur Übersicht Neue Hausordnung i. B. zur Waschküche 01.12.2014 von Silke F. Sehr geehrte Frau Fries, wir wohnen in einer Mietwohnung und haben zwei Hunde und zwei reine Wohnungskatzen. Die Tierhaltung ist mit dem Vermieter geklärt und genehmigt (Vermieterin ist eine langjährige Freundin von mir, die selbst mehrere Tiere hält). In das Mietshaus ist nun ein neuer Mieter eingezogen, der sich in der Waschküche belästigt fühlt, wenn ich dort gewaschene Handtücher, Fleecedecken etc. zum Trocknen aufhänge, die teilweise natürlich auch von meinen Tieren sind. Am Freitag habe ich nun eine Hausordnung erhalten, die für diese Wohnanlage komplett neu gefasst wurde. Wir wohnen seit über sechs Jahre dort, bisher gab es keine Hausordnung. Dazu muss auch gesagt werden, dass es zwei Trockenräume im Haus gibt und dort jedem Mieter jeweils zwei Wäscheleinen zur alleinigen Nutzung zustehen. In der Hausordnung steht nun unter dem Pkt. "Gemeinschaftswaschküche" geregelt, dass es untersagt ist Tierdecken und Zubehör von Tieren zu trocknen. Das darf künftig nur noch in der eigenen Wohnung getrocknet werden. Das jedoch sollte wegen der Schimmelthematik auch nicht stattfinden. Ansonsten ist die Haustierhaltung auch laut Hausordnung grundsätzlich erlaubt. Ist eine solche Klausel in der Hausordnung erlaubt/haltbar? Der neue Mieter sieht nämlich bei jedem Handtuch und jeder Decke eine vermeintliche Hundedecke und meldet das regelmäßig mit Bildern bei der Hausverwaltung, die das widerum an meine Vermieterin weitergibt. Ich muss sagen, ich hab ordentlich die Nase voll und überlege, ob ich an jedes Handtuch ein Zettel hänge "dies ist kein Hundehandtuch". Vielen Dank für Ihre kurze Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen S. F. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Dass Sie sich über das Verhalten des neuen Nachbarn ärgern, kann ich nachvollziehen. Leider ist Ihre Frage nicht pauschal zu beantworten, da es sich offensichtlich um eine Eigentumswohnung in einer Anlage handelt, wo es mehrere Eigentümer gibt. Zur Beantwortung ist daher die Vorlage Ihres Mietvertrages und Kenntnis weiterer Einzelheiten notwendig. Auch die verschiedenen Rechtsbeziehungen (Mietvertrag zwischen Ihnen und Ihrer Vermieterin, das Verhältnis zwischen den verschiedenen Wohnungseigentümerin und der Hausverwaltung) müssen beachtet werden. Ihr Mietvertrag müsste z.B. daraufhin überprüft werden, ob die Hausordnung überhaupt Bestandteil Ihres Mietvertrages ist (da es ja bisher noch keine gab) und wie Sie sich gegen die Änderung wehren können bzw. müssen. Erste Ansprechpartnerin hierfür wäre dann Ihre Vermieterin, da Sie miteinander den Mietvertrag haben. Versuchen Sie wenn möglich in einem friedlichen Gespräch mit dem Nachbarn die Situation zu entschärfen und wenden Sie sich bei weiterem Bedarf an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Dass Sie sich über das Verhalten des neuen Nachbarn ärgern, kann ich nachvollziehen. Leider ist Ihre Frage nicht pauschal zu beantworten, da es sich offensichtlich um eine Eigentumswohnung in einer Anlage handelt, wo es mehrere Eigentümer gibt. Zur Beantwortung ist daher die Vorlage Ihres Mietvertrages und Kenntnis weiterer Einzelheiten notwendig. Auch die verschiedenen Rechtsbeziehungen (Mietvertrag zwischen Ihnen und Ihrer Vermieterin, das Verhältnis zwischen den verschiedenen Wohnungseigentümerin und der Hausverwaltung) müssen beachtet werden. Ihr Mietvertrag müsste z.B. daraufhin überprüft werden, ob die Hausordnung überhaupt Bestandteil Ihres Mietvertrages ist (da es ja bisher noch keine gab) und wie Sie sich gegen die Änderung wehren können bzw. müssen. Erste Ansprechpartnerin hierfür wäre dann Ihre Vermieterin, da Sie miteinander den Mietvertrag haben. Versuchen Sie wenn möglich in einem friedlichen Gespräch mit dem Nachbarn die Situation zu entschärfen und wenden Sie sich bei weiterem Bedarf an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.