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Kranken Hund gekauft, wer muss für die Kosten aufkommen?

von Judith S.

Hallo, vor etwas über einer Woche habe ich von privat zu privat einen jungen Hund gekauft. In der Besprechung hieß es, der Hund sei sieben Monate alt, hätte die erste Impfung bekommen, sei gesund und munter. Es wurde ein einfacher Kaufvertrag gemacht, in dem die Verkäuferin u. a. gesundheitliche Mängel ausschloss, was uns aber in der Hinsicht auch nicht gestört hatte, weil es hieß, der Hund sei fit und gesund usw. und da es ja kein reinrassiger Hund war von privat, war uns auch klar, dass Erb"schäden" auftreten könnten. Der Imfppass sollte nachgereicht werden, da dieser sich irgendwo in Umzugskisten verbergen sollte. Da der Kontakt eigentlich sehr nett war, waren wir uns einig, dass man sich ja ab und an auf der Hundespielwiese treffen könne, da der Vater des jungen Rüden weiterhin bei der Verkäuferin lebte. In einigen Gesprächen über einen Chatdienst und mündlich bei einem Treffen kamen Details wie der Hund sei erst sechs Monate alt, sie fände den Impfpass nun doch nicht mehr, er und sein Vater wurden nie steuerlich (wir kommen aus Berlin) gemeldet von ihr heraus. Wir hatten unseren kleinen neuen Freund einige Tage und beobachteten Sachen, die ungewöhnlich waren, aber immer wieder auch plausibel schienen, mit Angaben wie "Welpe, Futterumstellung, Umstellung wg. Halterwechsel": er war aktiv, jedoch auch nach einigem Spielen gut "tot zu kriegen", er schlief viel und lag viel, er fraß wenig. Und plötzlich wurde es akut. Nunmehr haben wir fünf Tage um das Überleben des Hundes gekämpft, bis gestern rausgefunden wurde, dass der Hund schon sehr viel länger, als wir ihn haben, einen Fremdkörper in sich hatte, der bereits schon am Zersetzen und Verformen war, sowie der Magen/Darm schon fast abgestorben waren. Ebenso wurde festgestellt, dass der Hund aufgrund von Zahnbefund und Knochenbefund definitiv schon mindestens neun Monate alt sein müsste, und hier waren sich mehrere Ärzte unterschiedlicher Praxen einig. Einige Anmerkungen hätten wir noch: es hieß, er wäre nicht stubenrein: am ersten Tag lief es kurz im Treppenhaus und der Hund zog sofort den Schwanz ein, fiepte und duckte sich. Ich war total erschrocken, denn ich hatte weder geschimpft noch sonst etwas, sondern dachte mir lediglich, ach man, ok vielleicht solltest du ihn nicht alle vier, sondern alle zwei Stunden für den Anfang Gassi bringen. Auch in anderen Situationen zeigte er immer mal wieder Zeichen, die für uns darauf schließen ließen, dass er mindestens nicht nett gerügt wurde, wenn irgendwas war. Gibt es eine Möglichkeit, die ehemalige Halterin für das Verkaufen eines definitiv kranken Tieres pflichtig zu machen, gibt es eine Möglichkeit die ganzen bisherigen Arztkosten und OP-Kosten von ihr ersetzt zu bekommen, habe ich eine Möglichkeit bzgl. der augenscheinlichen Züchtigung sowie des nicht steuerlich Anmeldens gegen sie vorzugehen? An wen müssten wir uns da wenden? Veterinäramt? Rechtsanwalt? Finanzamt? Tierschutzverein? Bis zum heutigen Tag hat sie uns trotz mehrfachem Nachfragen nicht einmal Angaben über den Tierarzt gemacht, bei dem der Hund angeblich geimpft wurde, behauptet steif und fest, der Hund sei so jung usw. Liebe Grüße aus Berlin mit einem tollem Hund, der nun gerettet ist und bald aktiv herumtollen kann.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es freut mich, dass Ihr Hund bald wieder gesund ist und ein schönes neues Zuhause gefunden hat. Da es hier um ein Gewährleistungsrecht aus einem Kaufvertrag geht, zunächst Grundsätzliches vorweg: Ist ein verkaufter Hund krank, also „mangelhaft“, hat der Käufer verschiedene Rechte. Unter Umständen kann er den Hund u. a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Unabhängig von der Höhe der Forderung, muss der Verkäufer – außer in akuten Notfällen – VOR einer Behandlung zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert werden. Zu Beweiszwecken sollte dies schriftlich geschehen. Diese Nachbesserung könnte darin bestehen, dass der Verkäufer den Hund auf eigene Kosten bei ihrem Tierarzt behandeln lässt. Da Sie jedoch schreiben, dass in dem Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, müsste zunächst der Vertrag vorliegen und geprüft werden, ob dieser Ausschluss überhaupt wirksam ist. Zwar kann bei einem Verkauf zwischen Privatleuten der Verkäufer seine Gewährleistung ausschließen, allerdings nicht für Schäden, die er verschuldet hat. Zudem ist zu prüfen, ob es sich um einen einzelnen Individualvertrag oder nicht vielmehr um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt. Auch dies ist für die Prüfung des Gewährleistungsausschlusses wichtig. Darüber hinaus kommt in Ihrem Fall hinzu, dass die Verkäuferin offensichtlich falsche Angaben zu dem Hund gemacht hat und Ihnen die Krankheit des Hundes verschwiegen haben könnte, um Sie zum Kauf zu bewegen. Somit könnte sowohl eine arglistige Täuschung als auch ein Betrug vorliegen. Dies würde sogar eine wirksam formuliert Ausschlussklausel unwirksam machen. Ob eine Strafanzeige sowie das Stellen eines Strafantrages sinnvoll ist, wäre ebenfalls zu prüfen. Hinsichtlich der vermuteten Bestrafungen könnten Sie sich an das Veterinäramt wenden, da dieses für die Überprüfung artgerechter Hundehaltung zuständig ist. Sofern allerdings die Schwelle des § 17 Tierschutzgesetz überschritten ist und eine strafbare Tierquälerei vorliegt, wäre die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft zuständig. Wichtig ist, dass Sie Ihre Vermutungen und Rückschlüsse als solche kennzeichnen und nur das als Tatsache benennen, was Sie selbst bezeugen können, um keine Unwahrheiten gegenüber einer Behörde zur Anzeige zu bringen. Aus dem Umstand, dass die Verkäuferin die beiden Hunde nicht steuerlich gemeldet hat, können Sie jedoch keinerlei Rechte herleiten. Sie sollten sich daher bei Bedarf umgehend an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin wenden, um das sinnvolle und mögliche weitere Vorgehen prüfen zu lassen, um Ihre Ansprüche geltend machen zu können.

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