zurück zur Übersicht Hunde in Dänemark 28.05.2015 von Julia R. Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe kürzlich einen Beitrag gelesen, in dem TASSO ausdrücklich vor Reisen mit Hund nach Dänemark warnt. Quelle in dem Fall war die Seite www.hunde-in-daenemark.de. Ich bin aktuell sehr verunsichert, zumal bei meinem Hund auch der Verdacht besteht, ein entfernter Mischling von einem Kangal zu sein. Raten Sie immer noch von Reisen nach DK ab oder gibt es zwischenzeitlich eine positivere Entwicklung diesbezüglich? Liebe Grüße und vielen Dank Julia R. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Für Reisen nach oder durch Dänemark gelten die Regelungen des dänischen Hundegesetzes aus dem Jahre 2010, die die Haltung, Zucht und Einfuhr der 13 dort genannten (unter anderem auch Kangals) und damit als gefährlich eingestuften Hunderassen betrifft. Aufgrund der negativen Schlagzeilen und der zahlreichen Anfragen Deutscher Touristen an die dänische Botschaft, hat das zuständige dänische Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft zur Erleichterung der Hundebesitzer seit dem 1. Juli 2014 Änderungen im dänischen Hundegesetz eingeführt. Auf der Homepage des dänischen Außenministeriums finden Sie ausführliche Informationen hierzu und zur Leinenpflicht, zum Hundeverbot in dänischen Restaurants etc.: http://tyskland.um.dk/de/reise-und-aufenthalt/jagd-angeln-und-reisen-mit-tieren/reisen-mit-haustieren/hunde-katzen-und-frettchen/. Für Kangals gilt laut dieser Interseite: „Wenn Sie einen Hund besitzen, der auf der Liste der verbotenen Hunderassen steht, dürfen Sie diesen nicht nach Dänemark mitbringen – außer der Hund wurde vor dem 17. März 2010 angeschafft und wird an der Leine sowie mit Maulkorb geführt.“ Weiterhin finden Sie unter dem Punkt „Die Dokumentationspflicht“ unter anderem folgende Hinweise: „In der Praxis ist es die dänische Polizei, die die Regeln des Hundegesetzes umsetzt. Bestehen Zweifel, inwiefern ein Hund einer verbotenen Rasse oder einer Kreuzung dieser angehört, kann die dänische Polizei nach Dokumenten bzgl. der Rasse oder des Typs des Hundes verlangen. Bringen Sie deswegen Dokumente zur Rasse des Hundes mit – beispielsweise ein Stammbuch, eine Stammtafel oder Erklärungen zur Abstammung des Tieres. (…) Im Gegenteil geht es um die Klärung bezüglich der familiären Abstammung des Hundes. Es ist nicht notwendig, dass die Erklärungen von Fachpersonal wie beispielsweise Tierärzten ausgearbeitet wurden. Es ist zu beachten, dass die oben genannten Dokumente Beispiele sind. Auch andere Formen der Dokumentation können nach konkreter Einschätzung ausreichend sein – wie zum Beispiel Registrierungsnachweise, entsprechende Informationen im Hundeausweis, etc. …“. Bitten wenden Sie sich jedoch zur Sicherheit am besten rechtzeitig vorab an die dänische Botschaft in Berlin, um verbindliche Auskünfte zu erhalten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Für Reisen nach oder durch Dänemark gelten die Regelungen des dänischen Hundegesetzes aus dem Jahre 2010, die die Haltung, Zucht und Einfuhr der 13 dort genannten (unter anderem auch Kangals) und damit als gefährlich eingestuften Hunderassen betrifft. Aufgrund der negativen Schlagzeilen und der zahlreichen Anfragen Deutscher Touristen an die dänische Botschaft, hat das zuständige dänische Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft zur Erleichterung der Hundebesitzer seit dem 1. Juli 2014 Änderungen im dänischen Hundegesetz eingeführt. Auf der Homepage des dänischen Außenministeriums finden Sie ausführliche Informationen hierzu und zur Leinenpflicht, zum Hundeverbot in dänischen Restaurants etc.: http://tyskland.um.dk/de/reise-und-aufenthalt/jagd-angeln-und-reisen-mit-tieren/reisen-mit-haustieren/hunde-katzen-und-frettchen/. Für Kangals gilt laut dieser Interseite: „Wenn Sie einen Hund besitzen, der auf der Liste der verbotenen Hunderassen steht, dürfen Sie diesen nicht nach Dänemark mitbringen – außer der Hund wurde vor dem 17. März 2010 angeschafft und wird an der Leine sowie mit Maulkorb geführt.“ Weiterhin finden Sie unter dem Punkt „Die Dokumentationspflicht“ unter anderem folgende Hinweise: „In der Praxis ist es die dänische Polizei, die die Regeln des Hundegesetzes umsetzt. Bestehen Zweifel, inwiefern ein Hund einer verbotenen Rasse oder einer Kreuzung dieser angehört, kann die dänische Polizei nach Dokumenten bzgl. der Rasse oder des Typs des Hundes verlangen. Bringen Sie deswegen Dokumente zur Rasse des Hundes mit – beispielsweise ein Stammbuch, eine Stammtafel oder Erklärungen zur Abstammung des Tieres. (…) Im Gegenteil geht es um die Klärung bezüglich der familiären Abstammung des Hundes. Es ist nicht notwendig, dass die Erklärungen von Fachpersonal wie beispielsweise Tierärzten ausgearbeitet wurden. Es ist zu beachten, dass die oben genannten Dokumente Beispiele sind. Auch andere Formen der Dokumentation können nach konkreter Einschätzung ausreichend sein – wie zum Beispiel Registrierungsnachweise, entsprechende Informationen im Hundeausweis, etc. …“. Bitten wenden Sie sich jedoch zur Sicherheit am besten rechtzeitig vorab an die dänische Botschaft in Berlin, um verbindliche Auskünfte zu erhalten.