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Bewusster Betrug beim Hundekauf: Was kann ich machen?

von Sandra S.

Hallo Frau Fries, vor 13 Monaten habe ich eine kleine Mischlingshündin für viel Geld gekauft. Da beide Elterntiere jeweils reinrassig sein sollten und genau meinen Wünschen entsprachen, habe ich den Preis auch akzeptiert. Die Besitzerin, das Umfeld und die Tierhaltung dort waren sehr ansprechend; alles erschien meinem Mann und mir seriös ... Die Besitzerin hat all unsere Fragen ausgiebig beantwortet, jedoch im Gegenzug keinelei Interesse an unserem Leben mit Hund gezeigt ... Es wurde ein schriftlicher Vertrag ausgehändigt und wir durften Fotos und Videos von den Elterntieren machen, woauf auch die Besitzerin zu sehen ist. Angeblich war dieser Wurf nicht geplant, da sie eingetragene Züchterin einer anderen Rasse ist. Wir lieben unseren Hund über alles und er bereitet uns täglich Freude! Doch im Laufe der Monate mussten wir feststellen, dass unserer Hund nicht dem Rasseprofil in Größe, Aussehen und Wesenszügen entspricht. Zwischendurch habe ich mich über Whatsapp mal bei ihr gemeldet (auch mit Fotos), um zu zeigen, dass es ihr gut geht, worauf sie umgehend geantwortet hat. Vor ein paar Wochen habe ich sie dann mit meiner Vermutung konfroniert, dass wohl der Vater ein anderer Hund sein musste, als der von ihr präsentierte, was sie auch lt. Foto sehen konnte. Ich bat sie nur um die Nennung der Rasse (falls bekannt), ohne weitere Folgen für sie, da ich nur wissen möchte, was ich jetzt eigentlich habe. Daraufhin hat sie sich nicht mehr gemeldet. Dann habe ich es nochmals versucht - wieder ohne Rückmeldung! Das zeigt mir, dass meine Vermutung richtig ist. Aus Frust über ihre Ignoranz habe ich angefangen, über diese Person im I-Net etwas herauszufinden. Das war aber unmöglich, da es diese Person mit dem Namen gar nicht gibt. Auf verschiedenen Tierverkaufsportalen habe ich gestern plötzlich das Foto des Vatertieres erkannt. Die Welpen werden dort als reinrassig angeboten. Der reg. Benutzername ist der selbe, der Ort ist nur 5 km abweichend, wieder andere Handynummer und Verkäufername ... Über das Benutzerprofil habe ich Fotos ihres eigenen Zuchthundes gesehen und bin so zu dem Verein gelangt. Dort musste ich dann feststellen, dass die Dame uns ihren falschen Namen genannt hat, der Rest passte. Sie verkauft ihre eigene Zucht wahrsch. seriös über den Verein, alle anderen unsereiös übers I-Net mit falschen Angaben. Ich habe alles Gefundene übers Netz ausgedruckt und meine eigenen Fotos und den Vertrag als Beweise gegen sie aufbewahrt. Ich kenne jetzt ihren richtigen Namen und Züchterverein, weiß aber nicht, ob eine Klage gegen sie erfolgreich wäre. Lange Zeit habe ich es im Guten versucht, ohne Erfolg. Jetzt bin ich so wütend auf die Dame, zumal ich weiß, dass sie bewusst und scheinbar regelmäßig (lt. Archivanzeigen) Hundeliebhaber dieser teuren Rasse abzockt. Selber bin ich in keiner Rechtschutzversicherung und kenne auch keinen Anwalt. Mein Hund war teuer genug und ich würde nur Klagen, wenn es erfolgsversprechend wäre. Sehen Sie das Vorgehen dieser Dame auch als unseriös und betrügerisch an oder darf man diese Art der Vertäge legal und mit falscher Identität anwenden? Was kann ich machen? Achja, meinen Hund habe ich natürlich umgehend gechippt und bei TASSO als die angegebene Rasse registrieren lassen. Doch optisch würde niemand meinen Hund als diese Rasse erkennen! Nur an der Nummer. Muss ich hier jetzt auch noch Angaben/Einträge ändern lassen, auch wenn ich nicht weiß, was für eine Hunderasse sie in Wirklichkeit ist? Liebe Frau Fries, vielen Dank für Ihre Geduld, auch wenn ich mich kurzgefasst habe, ist es lang geworden. Doch ich hoffe, es ist alles Wichtige dabei. Danke! :)

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Aus den verschiedenen Informationen, die Sie zusammengetragen haben, läßt sich leider an dieser Stelle nicht beurteilen, ob es sich tatsächlich um mehrfachen vorsätzlichen Betrug, also die Begehung von Straftaten handelt. Hierzu müssten die Einzelheiten bekannt sein und auch Einblick in die von Ihnen zusammengetragenen Unterlagen und Beweismittel genommen werden. Da Sie schreiben, eine Klage nur dann führen zu wollen, wenn Sie Aussicht auf Erfolg hätte, müsste zunächst bekannt sein, was genau Sie mit einer Klage denn bezwecken wollen. Möchten Sie den Hund zurückgeben und den Kaufpreis zurückerhalten oder möchten Sie statt dessen den Kaufpreis ganz bzw. teilweise rückerstattet haben, etc.? Ich nehme aber an, dass es Ihnen nicht um die Rückgabe des Hundes, also die Rückabwicklung des Kaufvertrages geht, sondern um die (teilweise) Erstattung des Kaufpreises, rechtlich gesprochen, um eine Minderung des Kaufpreises. Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Irrtums würde damit ausscheiden, da die Anfechtung die Rückabwicklung des Vertrages zur Folge hätte. Da Sie wahrscheinlich den Kaufpreis mindern möchten und es sich dabei um ein Gewährleistungsrecht handelt, sind die Vorschriften des BGB anwendbar. Da bei der juristischen Betrachtung Emotionen jedoch keine Rolle spielen und die gesetzlichen Begrifflichkeiten zu nutzen sind, bitte ich Sie um Verständnis für die sachliche Antwort. Eine der gesetzlichen Voraussetzung für einen Minderungsanspruch wäre, dass Ihr Hund „mangelhaft“ im Sinne des BGB ist. Dies ist hier jedoch schon fraglich und problematisch. Gegen einen Mangel könnte sprechen, dass Sie bewußt einen Mischling ohne Papiere gekauft und diesen auch erhalten haben. Mangelhaft wäre der Hund z.B. wenn Sie mit der Verkäuferin (nachweislich) vereinbart hätten, einen Mischling aus der Rasse x und der Rasse y zu kaufen oder noch konkreter, einen Welpen aus der Verpaarung des Rüden a und der Hündin b und sich nun –nachweislich- herausstellt, dass Ihr Hund nicht aus der Verpaarung stammt bzw. keine Mischung der vertraglich vereinbarten Rassen ist. Für all diese Varianten sind Sie allerdings darlegungs- und beweispflichtig, was in der Praxis wahrscheinlich sehr schwierig wird, wenn sich dies nicht aus dem Kaufvertrag ergibt. Bei weiterem Beratungsbedarf wenden Sie sich daher mit allen Unterlagen und Beweismitteln an einen Rechtsanwalt für Tierrecht.

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