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Hund beißt Hund

von Ellen Z.

Sehr geehrte Frau Fries, mein angeleinter Hund hatte heute Morgen eine Rangelei mit einem nicht angeleinten Hund. Sein Hund habe dabei einen Schaden davon getragen, nun hat er mir die Rechnung in Höhe von 110 Euro vorgelegt und gesagt, es würde noch eine Kontrolluntersuchung anstehen, für die ich auch aufkommen soll. Leider hab ich keine Hundehaftpflichversicherung. Meine Frage: Muss ich wirklich dafür haften, auch wenn der andere Hund nicht angeleint war und er auch meinen Hund gebissen hat? Mein Hund hat glücklicherweise keine sichtbaren Verletzungen. Vielen Dank im Voraus! Freundliche Grüße Ellen Z.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Wie Sie an dem Vorfall sehen können, kann der eigene Hund noch so lieb und ungefährlich sein. Letztlich sind Hunde unberechenbar und je nach Situation kann auch der liebste Hund einen enormen Schaden anrichten, wenn er z.B. einen Menschen schwer verletzt oder einen Verkehrsunfall verursacht, etc. Sie als Halterin sind gemäß § 833 BGB gesetzlich verpflichtet, alle Schäden zu ersetzen, die ihr Tier verursacht, bei Verletzungen eines Menschen ist auch Schmerzensgeld zu zahlen. Diese Haftung ist sehr weitreichend und kann auch Verletzungen umfassen, die der Hund nicht direkt, sondern nur mittelbar hervorgerufen hat. Wenn Sie keine Hundehalterhaftpflichtversicherung haben, die den Schaden reguliert, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. Unabhängig davon, ob Sie Schuld an dem Vorfall haben oder nicht. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterpflichtversicherung abschließen. Um jedoch ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine –möglicherweise- vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass Sie dann auch nur einen um die Mitschuld entsprechend gekürzten Betrag zu zahlen hätten. Eine Bewertung in Ihrem konkreten Fall läßt sich erst nach Kenntnis aller Einzelheiten vornehmen. Da Sie schreiben, dass Ihr Hund auch verletzt wurde, gilt das oben gesagte natürlich auch für den anderen Hundehalter, der Ihnen gemäß § 833 BGB die Schäden ersetzten muss, die sein Hund angerichtet hat. Sofern Ihnen also Tierarzt und Fahrtkosten entstanden sind, könnte Sie diese im Gegenzug geltend machen.

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