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Hundegebell nachts

von Christina M.

Hallo, mein Hund schlägt früh morgens zwischen 3 und 4 Uhr an, wenn die Zeitungsfrau mit Hund am Grundstück vorbeiläuft. Er bellt sonst überhaupt nicht, außer es ist jemand Unbekanntes auf dem Grundstück (Einbrecher) oder es will jemand ins Grundstück, den er nicht kennt. Irgendwer fühlt sich nachts hier gestört, wenn der Hund kurz früh anschlägt (Zeitungsfrau) und droht damit, den Hund mittels Köder zu vergiften. Ich weiß leider nicht, wer das ist, der uns anonyme Briefe schreibt. Wie sieht das rechtlich aus? Soviel ich weiß, ist gelegentliches Hundegebell in Ordnung, aber da es hier nachts ist und immer zur selben Uhrzeit (zwischen 3-4 Uhr) weiß ich nicht, wie es hier aussieht. Ich bin froh, dass mein Hund nachts aufs Grundstück aufpasst, und er ist auch die ganze Zeit ruhig, bis auf diese Uhrzeit eben. Wir wohnen in einem Mischgebiet (kein Wohngebiet) mit Haus und Garten. Grundstück ist komplett eingezäunt. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Danke Gruß Christina

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Eine gesetzliche Regelung für Bellzeiten gibt es nicht. Orientieren muss man sich an der herrschenden Rechtsprechung, die leider sehr unterschiedlich ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Hundehalter in der Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr und während der Nachtruhe von 21 bis 6 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertage dafür sorgen muss, dass der Hund still ist und niemanden belästigt. Zwar gibt es Gerichte, die hundefreundlicher entschieden haben, da Hunde nun mal keinen An- und Ausschalter haben. Der Großteil der Rechtsprechung ist jedoch hundefeindlich und hält sich an die starren Uhrzeiten, insbesondere die Nachtruhe muss eingehalten werden. In Ihrem Fall kommt erschwerend hinzu, dass Ihr Hund tagtäglich in den frühen Morgenstunden anschlägt. Ich nehme an, dass der Nachbar bzw. die Nachbarn, die sich gestört fühlen, eine Unterlassungsverfügung gegen Sie beim zuständigen Amtsgericht erwirken könnten, verbunden mit einer Strafzahlung für jeden einzelnen Verstoß gegen diese Verfügung. Auch wenn niemand berechtigt ist, Ihren Hund aufgrund des Anschlagens zu vergiften und zu töten (und sich damit wegen Tierquälerei strafbar zu machen), hilft Ihnen diese Tatsache nicht, falls der Nachbar tatsächlich nicht davor zurückschreckt und z.B. nachts etwas über den Zaun wirft. Da Sie zum Schutze Ihres Hundes und um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden, schnell eine Lösung finden sollten, könnten Sie z.B. den Hund nachts nicht auf dem Grundstück halten oder wenden sich an einen Hundetrainer, um zu erfahren, ob es Trainingsmöglichkeiten gibt, die gezielt das Anschlagen bei der Zustellerin zu verhindern. Vielleicht gibt es auch die Möglichkeit, den Briefkasten an einer anderen Stelle anzubringen o.ä., so dass die Zustellerin nicht mehr auf das Grundstück muss, etc.

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