zurück zur Übersicht Katze angeschossen 22.07.2015 von Monika F. Bei meiner Katze, mit der ich gestern wegen Unwohlsein beim Tierarzt war, wurde auf einem Röntgenbild ein Diabolo Geschoss festgestellt. Ich habe Nachbarn, die mir beim Einzug vor drei Jahren damit gedroht hatten, sich notfalls mit dem Gewehr gegen meine zwei Katzen wehren zu müssen, nie Glauben geschenkt. Als ich allerdings gestern das Projektil sah, konnte ich mich des Verdachts nicht erwehren, dass es da einen Zusammenhang gibt. Ich suche jetzt Rat bzw. Hilfe, wie ich mich am besten verhalten sollte. Haben Sie vielleicht einen Tipp oder eine Organisation, an die ich mich wenden kann? Das wäre total nett! Besten Dank, Monika F. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden Haustiere immer – insbesondere im Rahmen von Nachbarschaftsstreitigkeiten oder besser gesagt, „Nachbarschaftskriegen“ – zu Opfern. Grundsätzlich darf niemand einem Tier unnötig Leiden, Schmerzen oder Qualen zufügen (§ 1 Tierschutzgesetz). Wer mit Absicht auf ein Tier schießt (ohne in Notwehr zu handeln), um es grundlos zu töten oder ihm Schmerzen zuzufügen, verstößt gegen das Tierschutzgesetz, je nach Umständen des Einzelfalles entweder gegen § 17 oder § 18 Tierschutzgesetz. Allein die Androhung auf Ihre Katze zu schießen, ist allerdings noch nicht strafbar. Und auch im Zusammenhang mit der nun gefunden Kugel reicht dies für einen Nachweis nicht aus. Da Sie nicht schreiben, ob Sie die Katze bereits als Welpe bekommen haben, müsste geklärt werden, ob die Schussverletzung schon älter sein könnte, z. B. beim Vorbesitze, oder bei einem Tier aus dem Ausland auch dort, etc. Lassen Sie sich von dem behandelnden Tierarzt schriftlich bescheinigen, wie alt bzw. wie jung die Verletzung ist. Sie könnten nun eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung bei der Polizei oder der zuständigen Staatsanwaltschaft in Potsdam erstatten. Dies sollten Sie am besten schriftlich machen und gleichzeitig einen Strafantrag stellen, da die Polizei unter Umständen sonst nicht ermitteln kann. Abhängig von der Aussage des Tierarztes zu dem Alter der Verletzung, könnten Sie in der Anzeige dann schildern, was Ihr Nachbar Ihnen angedroht hat und dass Sie die Vermutung haben, dass er die Katze angeschossen haben könnte. Wichtig ist jedoch, dass Sie dies nicht als Tatsache schildern, sondern nur als Ihre Meinung und Vermutung, um keine falsche Verdächtigung auszusprechen. Bitten Sie, über das Ergebnis informiert zu werden. Sollte der Täter tatsächlich ermittelt werden, könnten Sie mit Hilfe eines Anwalts Akteneinsicht erhalten und unter Umständen Schadensersatz geltend machen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden Haustiere immer – insbesondere im Rahmen von Nachbarschaftsstreitigkeiten oder besser gesagt, „Nachbarschaftskriegen“ – zu Opfern. Grundsätzlich darf niemand einem Tier unnötig Leiden, Schmerzen oder Qualen zufügen (§ 1 Tierschutzgesetz). Wer mit Absicht auf ein Tier schießt (ohne in Notwehr zu handeln), um es grundlos zu töten oder ihm Schmerzen zuzufügen, verstößt gegen das Tierschutzgesetz, je nach Umständen des Einzelfalles entweder gegen § 17 oder § 18 Tierschutzgesetz. Allein die Androhung auf Ihre Katze zu schießen, ist allerdings noch nicht strafbar. Und auch im Zusammenhang mit der nun gefunden Kugel reicht dies für einen Nachweis nicht aus. Da Sie nicht schreiben, ob Sie die Katze bereits als Welpe bekommen haben, müsste geklärt werden, ob die Schussverletzung schon älter sein könnte, z. B. beim Vorbesitze, oder bei einem Tier aus dem Ausland auch dort, etc. Lassen Sie sich von dem behandelnden Tierarzt schriftlich bescheinigen, wie alt bzw. wie jung die Verletzung ist. Sie könnten nun eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung bei der Polizei oder der zuständigen Staatsanwaltschaft in Potsdam erstatten. Dies sollten Sie am besten schriftlich machen und gleichzeitig einen Strafantrag stellen, da die Polizei unter Umständen sonst nicht ermitteln kann. Abhängig von der Aussage des Tierarztes zu dem Alter der Verletzung, könnten Sie in der Anzeige dann schildern, was Ihr Nachbar Ihnen angedroht hat und dass Sie die Vermutung haben, dass er die Katze angeschossen haben könnte. Wichtig ist jedoch, dass Sie dies nicht als Tatsache schildern, sondern nur als Ihre Meinung und Vermutung, um keine falsche Verdächtigung auszusprechen. Bitten Sie, über das Ergebnis informiert zu werden. Sollte der Täter tatsächlich ermittelt werden, könnten Sie mit Hilfe eines Anwalts Akteneinsicht erhalten und unter Umständen Schadensersatz geltend machen.