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Katzendiebstahl

von Melanie K.

Mein Kater ist Freigänger. In der direkten Nachbarschaft wohnt eine Frau, die keine Katze besitzt, aber mehrere Katzenhöhlen und Futter auf ihrer Terasse hat. Auch lässt sie die Katzen ins Haus. Mein Kater geht nun immer zu ihr, da ihr Haus auf seinem Nachhauseweg von seinem Jagdrevier vor unserem kommt und das Haus sehr hellhörig ist und er so nicht warten muss, bis er ins Haus kann. Wir haben die Frau mehrmals darum gebeten, den Kater wenigstens nicht ins Haus zu lassen, am besten aber überhaupt nicht zu füttern. Meine kleine Tochter hat über Wochen den Kater jeden Tag bei ihr abgeholt und geweint, aber alles nützt nichts. Sie ist der Meinung, wenn es dem Kater bei uns gefallen würde, würde er nicht zu ihr gehen. Allerdings, zum Tierarzt geht sie nicht mit ihm. Da müssen wir ihn immer bei ihr einfangen. Wir sind sehr traurig. Können wir rechtliche Schritte gegen diese Frau einleiten?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar “entfremdet“ werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Da Ihre Nachbarin Ihre Bitten offensichtlich nicht respektieren, könnten Sie diese nun schriftlich auffordern, jegliche Einwirkungen auf ihren Kater – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Sie können die Nachbarin entweder selbst anschreiben oder dies direkt von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin machen lassen, um ihr zu zeigen, dass Sie es ernst meinen. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, der bzw. die sich z.B. auf Tierrecht oder Nachbarschaftsrecht spezialisiert hat. Da Sie schreiben, dass bisher ein friedliche Gespräche möglich waren und die Nachbarin Ihren Kater nicht einsperrt oder einfach zu ihrem Eigentum erklärt, scheint eine gütliche Lösung noch möglich. Statt Rechtsanwalt und/oder Polizei, sollten Sie daher überlegen zunächst das zuständige Schiedsamt einschalten. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung kann mehr wert sein als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann.

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