zurück zur Übersicht Tote Tiere auf den Straßen 25.11.2015 von Elisabeth W. Meine Frage: Tote Katzen, die auf den Straßen, im Gebüsch, usw. gefunden werden, werden meistens vom zuständigen Bauhof der Gemeinden "entsorgt". Sind diese verpflichtet, zu überprüfen, ob die Katze gechippt ist oder kann die Katze einfach ohne Prüfung entsorgt werden? Besten Dank vorab. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Auch wenn dies ein trauriges Thema ist, spielen Emotionen im Recht keine Rolle, daher bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort. Grundlage für den Umgang mit toten Heimtieren ist das „Tierische Nebenprodukte Beseitigungsgesetz“, an das sowohl Bürger als auch Behörden gebunden sind. Dieses Gesetz hat im Jahre 2004 im Zuge der BSE-Krise das „Tierkörperbeseitigungsgesetz“ abgelöst. Danach sind tote Heimtiere entweder ordnungsgemäß zu „entsorgen“ oder dürfen unter bestimmten Voraussetzungen im eigenen Garten begraben werden. Diesem Gesetz ist keine Verpflichtung der Behörde zu entnehmen, dass diese zunächst einen Chip oder eine Tätowierung suchen müsste und Recherchen nach dem Eigentümer anzustellen wären. Da Hintergrund der gesetzlichen Regelungen mögliche Krankheits-und/oder Seuchengefahren durch die toten Tierkörper darstellen, kann je nach Einzelfall auch nicht erst eine unter Umständen längere Recherche gestartet werden. Sofern die Städte und Gemeinden nicht eine eigene entsprechende Verordnung erlassen haben oder eine entsprechende interne Arbeitsanweisung erlassen haben, sind sie meines Erachtens auch nicht verpflichtet. Dies ist jedoch nur eine erste Einschätzung, um diese Frage abschließend und verbindlich zu beantworten, ist eine umfangreiche Recherche in der juristischen Literatur und Rechtsprechung notwendig, die an dieser Stelle nicht möglich ist.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Auch wenn dies ein trauriges Thema ist, spielen Emotionen im Recht keine Rolle, daher bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort. Grundlage für den Umgang mit toten Heimtieren ist das „Tierische Nebenprodukte Beseitigungsgesetz“, an das sowohl Bürger als auch Behörden gebunden sind. Dieses Gesetz hat im Jahre 2004 im Zuge der BSE-Krise das „Tierkörperbeseitigungsgesetz“ abgelöst. Danach sind tote Heimtiere entweder ordnungsgemäß zu „entsorgen“ oder dürfen unter bestimmten Voraussetzungen im eigenen Garten begraben werden. Diesem Gesetz ist keine Verpflichtung der Behörde zu entnehmen, dass diese zunächst einen Chip oder eine Tätowierung suchen müsste und Recherchen nach dem Eigentümer anzustellen wären. Da Hintergrund der gesetzlichen Regelungen mögliche Krankheits-und/oder Seuchengefahren durch die toten Tierkörper darstellen, kann je nach Einzelfall auch nicht erst eine unter Umständen längere Recherche gestartet werden. Sofern die Städte und Gemeinden nicht eine eigene entsprechende Verordnung erlassen haben oder eine entsprechende interne Arbeitsanweisung erlassen haben, sind sie meines Erachtens auch nicht verpflichtet. Dies ist jedoch nur eine erste Einschätzung, um diese Frage abschließend und verbindlich zu beantworten, ist eine umfangreiche Recherche in der juristischen Literatur und Rechtsprechung notwendig, die an dieser Stelle nicht möglich ist.