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Finder bringt Katze zum Tierarzt - Wer muss die Rechnung zahlen?

von Manuela M.

Liebe Frau Fries, eine Bekannte hat mir folgendes berichtet, was mich zum Nachdenken bezüglich der Registrierung unserer kleinen jungen Katze gebracht hat. Ihre Katze sei freitags entlaufen bzw. nicht nach Hause gekehrt, und sie habe daraufhin eine Vermisstenmeldung bei TASSO vorgenommen. Am Montag der darauffolgenden Woche hat sich die Tierklinik bei ihr telefonisch gemeldet, um ihr mitzuteilen, dass ihre Katze Freitagnacht in die Klinik gebracht wurde, da sie angefahren und schwer verletzt am Straßenrand gefunden wurde. Die darauffolgende Notoperation hätte jedoch nicht den gewünschten Erfolg gebracht und meine Bekannte wurde gebeten ihre Einwilligung zur Einschläferung der Katze zu geben. Diese war total überrascht und hat gefragt, warum man ihr denn nicht gleich in der Nacht, in der das verletzte Tier eingeliefert wurde, Bescheid gegeben hätte. Sie hätte nämlich einer OP bei einem so schwer verletzten Tier niemals zugestimmt. Der Arzt bat sie nun nicht nur die Kosten der Einschläferung zu übernehmen, sondern auch die der vorgenommenen OP. Die Tierarztrechnung belief sich nun auf über 400€! Meine Frage nun an Sie: Was geschieht, wenn unsere registrierte Katze eines Tages evtl. wegläuft oder auch verletzt wird o. ä. und der Finder das Tier tierärztlich behandeln lässt, ohne dass wir über den Eingriff informiert werden? Sind wir dann rechtlich verpflichtet evtl. entstandene Kosten zu übernehmen? Darf man die tierärztliche Behandlung verweigern? Nicht dass hier der Eindruck entsteht, wir würden unsere Tiere im Krankheitsfall nicht dem Arzt vorstellen - das haben wir bisher immer getan und werden dies in Zukunft auch immer tun! Es geht mir nur um den Fall, dass sehr hohe Kosten anfallen, die wir evtl. nicht zahlen können, wir aber hierzu vom Recht her verpflichtet wären. Herzlichen Dank und Beste Grüße Familie M.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ihre Frage läßt sich nicht so pauschal beantworten und hängt vom Einzelfall ab. Klar ist jedoch, dass Sie als Eigentümerin und Halterin Ihrer Katze gemäß § 2 TierSchG verpflichtet sind Ihre Katze mit den notwendigen Maßnahmen medizinisch versorgen zu lassen und daher auch die Kosten dafür tragen müssen. Unabhängig davon, ob Sie die Katze selbst zum Tierarzt gebracht haben oder ein Finder. In einem Notfall, ist es letztlich die Entscheidung der Ärzte, ob noch so viel Zeit ist, nach einem Halter zu suchen oder ob die Lage so kritisch ist, dass erst eine Notbehandlung vorgenommen wird und dann nach dem Halter gesucht wird. Das kann zwar verständlicher Weise wie bei Ihrer Bekannten zu Verärgerung führen, andererseits könnten Halter der Klinik auch vorwerfen kostbare Zeit mit der Suche zu verschwenden, statt dem Tier in seiner Notlage zu helfen. Im Streitfall sollten man sich zunächst eine ausführliche Tierarztrechnung ausstellen lassen, um diese prüfen zu können und eine gütliche Lösung zu finden. Im Zweifel müsste letztlich gerichtlich geklärt werden, ob die Forderungen der Tierklinik/des Tierarztes rechtmäßig sind oder nicht.

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