zurück zur Übersicht Hunderegister-nds.de 27.01.2016 von Ewald H. Ich habe mal eine Frage zu dieser Abzock-Variante Hunderegister-nds. Was passiert, wenn ich es nicht mache (Hund registrieren)? Besten Dank schon mal vorweg. E. H. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Pflicht zur Registrierung ergibt sich aus § 6 in Verbindung mit § 16 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG). Die Folgen eines Verstoßes ergeben sich aus § 18. Gemäß § 18 Absatz 1 Nr. 4 NHundG begeht derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig die erforderlichen Angaben nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig übermittelt gegenüber dem Register angibt, eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 10.000,00 EUR geahndet werden kann.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Pflicht zur Registrierung ergibt sich aus § 6 in Verbindung mit § 16 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG). Die Folgen eines Verstoßes ergeben sich aus § 18. Gemäß § 18 Absatz 1 Nr. 4 NHundG begeht derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig die erforderlichen Angaben nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig übermittelt gegenüber dem Register angibt, eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 10.000,00 EUR geahndet werden kann.