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Hilfe, ich habe meinen Welpen verkauft, der weiterverkauft wurde!

von Aileen L.

Ich habe ein sehr großes Problem! Ich habe meinen neun Wochen alten Welpen, den ich aus einer Zucht abgekauft habe, heute an eine Frau weiterverkauft, weil mein Kind leider eine Allergie entwickelt hat, was mir sehr schwer fiel, den Hund deshalb weggeben zu müssen. Ich muss dazu sagen, dass der Kaufpreis bei 400 € lag, und die Dame mir erstmal nur 300 € gezahlt hat und den Rest am 08.02.16 überweisen wollte. Ich habe ihr gesagt, dass es mir sehr wichtig ist, dass ich Bilder bekomme, wie es meinem Hund dort geht. Später dann habe ich mich entschieden, den Hund wieder zurücknehmen zu wollen, da die Frau mir sehr unseriös und verkommen rüber kam. Ich hab mich auf etwas eingelassen, was ich nicht wollte! Ich habe versucht, sie am Telefon zu überreden, den Kauf sofort wieder rückgängig zu machen, keine 20 Minuten, nachdem sie ihn mitnahm. Sie sagte mir, es gibt kein Zurück, nein! Ich hab ewig versucht Kontakt mit ihr aufzunehmen, leider kommt nichts mehr zurück, sie geht nicht an ihr Handy und antwortet auf keine meiner SMS. Ich habe dann über die Auskunft die Nummer der Oma erfahren. Diese sagte mir, dass sie davon wisse, dass ihre Enkelin einen Hund verkauft hat. Wenn es nicht meiner war, dann ein anderer zuvor! Die Frau betreibt also Welpenhandel, nehme ich stark an. Ich habe solche Angst, weil ich nicht weiß, wo mein Hund sich jetzt befindet. Können Sie mir sagen, was ich jetzt tun kann? Ich habe keinen Kaufvertrag mit ihr abgeschlossen und 100 € sind noch offen! Kann ich den Hund wieder da rausholen? Bzw. was mache ich, wenn sie ihn weiterverkauft hat? Ich kann lediglich mit einem Anrufprotokoll, wann sie wegen dem Hund anrief, und mit Bildern vom Hund und seinem Geschirr und Leine, was noch immer bei mir ist, beweisen, dass er vorher mir gehört hat. Zudem weiß ich, dass der Hund in Gutmannshausen geimpft wurde, so steht es in seinem Impfausweis. Kann der Tierschutzbund etwas tun? Oder die Polizei? Bitte geben Sie mir Rat, ich bin so verzweifelt, mache mir solche Sorgen und fühle mich so schlecht, weil ich den Hund so unüberlegt verkauft habe. Liebe Grüße, Frau L.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder auch wenn sie mit dem Verhalten des neuen Halters nicht zufrieden sind, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag abschließt, den Hund übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis bzw. eine Schutzgebühr erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Hund endgültig aufgibt. Auch wenn Sie keinen schriftlichen Kaufvertrag aufgesetzt haben, so haben Sie doch einen wirksamen mündlichen Kaufvertrag geschlossen. Da Sie schreiben, dass der vereinbarte Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt wurde, wäre zu prüfen, ob Sie mit der Käuferin einen Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung vereinbart haben, dann hätten Sie einen Anspruch auf Rückgabe des Hundes. Dies müssten Sie jedoch auch beweisen können, z.B. mittels Nachrichten über Facebook, WhatsApp durch Zeugenaussagen oder ähnliches. Ist dies nicht vereinbart worden, haben Sie zumindest den Anspruch auf Zahlung der restlichen 100,00 EUR. Sofern das Eigentum bereits wirksam auf die neue Eigentümerin übertragen wurde, kann diese frei entscheiden, ob sie Ihnen den Hund zurückverkaufen, behalten oder weiterverkaufen will oder nicht. Ich kann zwar verstehen, dass Sie einen Welpenhandel befürchten, objektive Anhaltspunkte ergeben sich aus Ihrer Schilderung jedoch dafür nicht. Zu prüfen wäre, ob Sie von dem Kaufvertrag zurücktreten und so die Rückgabe des Hundes gegen Rückzahlung des Kaufpreises fordern könnten. Dies hängt davon ab, ob Sie ein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittrecht haben. Aus Ihrer Schilderung ergeben sich hierfür allerdings keine Anhaltspunkte, dies müsste anhand der Einzelheiten überprüft werden. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin

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