zurück zur Übersicht Anfrage wegen Tierversicherung/Katze 22.02.2016 von Petra N. Sehr geehrtes TASSO Team, ich weiß, dass unser Kater Lenny über unsere Hausratsversicherung mitversichert ist. Aber wie sieht es aus, wenn er einem Kleinkind Verletzungen zufügt, oder er sich gegen einen freilaufenden Hund wehrt, wenn dieser ihm zu nahe kommt? Und dann noch zu guter Letzt diverse Revierkämpfe mit Nachbarskatzen hat, wobei er sich immer wieder erhebliche Verletzungen einhandelt und in der Tierklinik behandelt werden musste. Was raten oder empfehlen Sie mir? Vielen Dank schon einmal im voraus für Ihre Bemühungen! Mit freundlichen Grüßen aus Braunfels Petra N. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ihre Frage betrifft verschiedene Bereiche. Zum einen geht es um Schäden/Verletzungen, die ihr Kater einem anderen Tier oder einem Menschen zufügt. Für diese Schäden müssen Sie als Tierhalterin gemäß § 833 BGB verschuldensunabhängig haften. Dies sind die Schäden, die Ihre Hausratversicherung offensichtlich abdeckt. Sie sollten sich zur Sicherheit allerdings erkundigen, ob auch Freigängerkatzen mitversichert sind oder ob es andere Ausschlüsse von der Haftung gibt, damit Sie davon nicht im Schadensfall überrascht werden. Zwar müssen Sie als Halterin haften, abzuziehen ist jedoch immer ein Mitverschulden des verletzten Tiers bzw. des verletzten Menschen, sofern dieser gegeben ist. Wie hoch dieser Mitverschuldensanteil ist, hängt von den Einzelheiten des jeweiligen Falles ab und kann nicht pauschal bewertet werden. Zum anderen geht es um den Fall, dass ihr Kater von einem anderen Tier verletzt wird und Ihnen dadurch Tierarztkosten und damit ein Schaden entsteht. Wenn Sie wissen und beweisen können, welches andere Tier Ihren Kater verletzt hat, können Sie gegen dessen Halter einen Schadensersatzanspruch geltend machen, da dieser ebenfalls nach § 833 BGB für sein Tier haftet. Zur Mitschuld gilt das oben gesagte. Da es in der Praxis jedoch schwierig sein dürfte, den Nachweis zu führen, welche Katze Ihren Kater verletzt hat und Sie daher niemanden in Anspruch nehmen können, könnten Sie überlegen eine Tierkrankenversicherung und/oder eine Tier-OP-Versicherung abzuschließen. Ob dies sinnvoll ist und welche Versicherung zu Ihrem Bedarf und Ihrem Budget passt, müssen Sie individuell entscheiden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ihre Frage betrifft verschiedene Bereiche. Zum einen geht es um Schäden/Verletzungen, die ihr Kater einem anderen Tier oder einem Menschen zufügt. Für diese Schäden müssen Sie als Tierhalterin gemäß § 833 BGB verschuldensunabhängig haften. Dies sind die Schäden, die Ihre Hausratversicherung offensichtlich abdeckt. Sie sollten sich zur Sicherheit allerdings erkundigen, ob auch Freigängerkatzen mitversichert sind oder ob es andere Ausschlüsse von der Haftung gibt, damit Sie davon nicht im Schadensfall überrascht werden. Zwar müssen Sie als Halterin haften, abzuziehen ist jedoch immer ein Mitverschulden des verletzten Tiers bzw. des verletzten Menschen, sofern dieser gegeben ist. Wie hoch dieser Mitverschuldensanteil ist, hängt von den Einzelheiten des jeweiligen Falles ab und kann nicht pauschal bewertet werden. Zum anderen geht es um den Fall, dass ihr Kater von einem anderen Tier verletzt wird und Ihnen dadurch Tierarztkosten und damit ein Schaden entsteht. Wenn Sie wissen und beweisen können, welches andere Tier Ihren Kater verletzt hat, können Sie gegen dessen Halter einen Schadensersatzanspruch geltend machen, da dieser ebenfalls nach § 833 BGB für sein Tier haftet. Zur Mitschuld gilt das oben gesagte. Da es in der Praxis jedoch schwierig sein dürfte, den Nachweis zu führen, welche Katze Ihren Kater verletzt hat und Sie daher niemanden in Anspruch nehmen können, könnten Sie überlegen eine Tierkrankenversicherung und/oder eine Tier-OP-Versicherung abzuschließen. Ob dies sinnvoll ist und welche Versicherung zu Ihrem Bedarf und Ihrem Budget passt, müssen Sie individuell entscheiden.