zurück zur Übersicht Tierarzt und Schweigepflicht 04.03.2016 von Kristina F. Stellen wir uns einmal Folgendes vor: Jemand kommt mit einem Tier zum Tierarzt und der Arzt kennt vielleicht die Suchmeldungen von TASSO und merkt, dieses Tier wird vermisst und gesucht. Darf der Tierarzt sich bei TASSO melden? Oder verstößt er damit gegen die Schweigepflicht? Führen Tierärzte bei Tieren, von denen der begleitende Mensch angibt, es wäre ein Fundtier, automatisch einen Chiplesetest durch, oder nur, wenn die neuen Besitzer dies wünschen?Konkret vermisse ich seit August meine Katze und wollte wissen, ob unsere behandelnde Tierärztin, uns benachrichtigen darf, wenn sie die Katze in anderen Händen zur Behandelung bekommt. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Allgemeine Informationen zur Schweigepflicht eines Tierarztes. Gemäß § 203 Absatz 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch wird ein Tierarzt mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahre oder einer Geldstrafe bestraft, wenn er unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist. §3 Absatz 1 der Berufsordnung der Tierärztekammer Niedersachsen regelt in 7., dass Tierärzte sicherstellen müssen, dass in Ausübung ihres Berufes Vorschriften des Datenschutzes eingehalten werden, und gemäß Nr. 8. müssen sie über das schweigen, was ihnen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit anvertraut oder bekannt geworden ist, und dafür Sorge zu tragen, dass alle Personen, die Kenntnisse aus dieser beruflichen Tätigkeit erlangt haben, die Schweigepflicht erfüllen. Diese Schweigepflicht besteht nicht, wenn öffentliche Belange die Bekanntgabe von Feststellungen erforderlich machen. Auch aus dem Behandlungsvertrag kann sich als Nebenleistungspflicht eine Schweigepflicht ergeben. Hier kommt es darauf an, ob der Finder sich z. B. ausdrücklich als Finder und damit als „Nichteigentümer“ des Fundtieres zu erkennen gibt oder ob er dies verschweigt und sich als Eigentümer/Berechtigter ausgibt. Ihre Tierärztin dürfte Ihnen daher z. B. weder den Namen noch die Adresse oder andere Daten geben, die auf die Finder/Überbringer der Katze hindeuten. Eine Pflicht zum Auslesen des Transponders ergibt sich auf jeden Fall, wenn ein EU-Heimtierausweis ausgestellt wird bzw. Änderungen eintragen werden, da der Tierarzt für die Richtigkeit der medizinischen Angaben in dem Ausweis verantwortlich ist. Sprechen Sie mit Ihrer Tierärztin und informieren Sie sie, dass Sie ihre Katzen vermissen. Sollte die Tierärztin sie erkennen, kann sie vielleicht auf die Besitzer einwirken, so dass eine Kontaktaufnahme möglich ist.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Allgemeine Informationen zur Schweigepflicht eines Tierarztes. Gemäß § 203 Absatz 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch wird ein Tierarzt mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahre oder einer Geldstrafe bestraft, wenn er unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist. §3 Absatz 1 der Berufsordnung der Tierärztekammer Niedersachsen regelt in 7., dass Tierärzte sicherstellen müssen, dass in Ausübung ihres Berufes Vorschriften des Datenschutzes eingehalten werden, und gemäß Nr. 8. müssen sie über das schweigen, was ihnen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit anvertraut oder bekannt geworden ist, und dafür Sorge zu tragen, dass alle Personen, die Kenntnisse aus dieser beruflichen Tätigkeit erlangt haben, die Schweigepflicht erfüllen. Diese Schweigepflicht besteht nicht, wenn öffentliche Belange die Bekanntgabe von Feststellungen erforderlich machen. Auch aus dem Behandlungsvertrag kann sich als Nebenleistungspflicht eine Schweigepflicht ergeben. Hier kommt es darauf an, ob der Finder sich z. B. ausdrücklich als Finder und damit als „Nichteigentümer“ des Fundtieres zu erkennen gibt oder ob er dies verschweigt und sich als Eigentümer/Berechtigter ausgibt. Ihre Tierärztin dürfte Ihnen daher z. B. weder den Namen noch die Adresse oder andere Daten geben, die auf die Finder/Überbringer der Katze hindeuten. Eine Pflicht zum Auslesen des Transponders ergibt sich auf jeden Fall, wenn ein EU-Heimtierausweis ausgestellt wird bzw. Änderungen eintragen werden, da der Tierarzt für die Richtigkeit der medizinischen Angaben in dem Ausweis verantwortlich ist. Sprechen Sie mit Ihrer Tierärztin und informieren Sie sie, dass Sie ihre Katzen vermissen. Sollte die Tierärztin sie erkennen, kann sie vielleicht auf die Besitzer einwirken, so dass eine Kontaktaufnahme möglich ist.