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Schadenersatz

von Michael R.

Unser 9 Wochen alter Welpe hat einen Rattengift-Köder, der sich auf unserem Grundstück befand, gefressen. Durch sofortige tierärztliche Behandlung hoffen wir, dass er dies überleben wird. Wir haben auf unserem Grundstück noch einen weiteren Köder gefunden. Unser Nachbar bestätigte, dass er dieses Gift auslegt, die Ratten das wohl verteilt haben. Das Gift lag aber genau ausgerichtet direkt an unserer Hecke. Bereits vor einem halben Jahr ist unser siebenjähriger Hund an inneren Blutungen gestorben. Wir hatten dafür keine Erklärung. Der Nachbar bestätigte, dass seit gut einem halben Jahr das Gartenhaus, in dem er die Köder auslegt, ein Loch hat. Unsere Aufforderung, die Tierarztkosten zu übernehmen, lehnte er ab. Haben wir einen Anspruch auf Erstattung der Tierarztkosten für unseren Welpen und unseren vor einem halben Jahr gestorbenen Hund?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Rattengift auch für Menschen und Haustiere giftig ist, darf Rattengift nur in entsprechenden Köderboxen ausgelegt werden. Zudem sollte die Stelle mit Warnschildern markiert werden. Seit 01.01.2013 gilt daher gemäß den Risikominderungsmaßnahmen (RMM) des Bundesumweltamtes, dass bestimmte Rattengifte nicht mehr von Laien, sondern nur noch von Personen mit entsprechendem Sachkundenachweis angewendet werden dürfen. Fertigen Sie, soweit dies noch möglich ist, Beweisfotos an und wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt und bitten dies umgehend zu überprüfen. Selbst wenn Ihr Nachbar ahnungslos war und er nicht die Köder vorsätzlich unter Ihrer Hecke platziert hat, könnte ein Schadensersatzanspruch aus § 823 BGB vorliegen. Gut ist, dass er bereits zugegeben hat, überhaupt Rattengift ausgelegt zu haben. Alles andere wird er wahrscheinlich bestreiten, so dass Sie als Anspruchsteller beweispflichtig sind. Schadensersatzansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren, so dass, wenn die Voraussetzungen vorliegen, auch die Kosten für Ihren bereits verstorbenen Hund zu erstatten sind. Zu überlegen ist auch, ob Sie eine Strafanzeige erstatten wegen Sachbeschädigung und Verstoßes gegen §§ 1, 17, 18 Tierschutzgesetz. Sofern ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung und Verstoßes gegen das TierSchG eingeleitet wird, könnten Sie über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen. Dortige Ermittlungsergebnisse könnten dann für die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche hilfreich sein. Ich hoffe, dass Ihre Welpe wieder ganz gesund wird.

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