zurück zur Übersicht Wann endet die Haftpflicht für einen entlaufenen Hund 24.04.2016 von Jens W. Sehr geehrte Frau Fries, unsere Hündin ist entlaufen. Da wir nach über 4 Wochen keinerlei Meldung über ihren Verbleib erhalten haben, stellt sich die Frage, wie lange muss ein entlaufener Hund weiterhin Haftpflicht versichert sein? Wir hoffen natürlich, dass unsere Hündin gefunden wird und werden die Haftpflicht und Tierkrankenversicherung noch mindestens ein Jahr bestehen lassen. Weder unsere Haftpflichtversicherung noch unsere Gemeinde konnten uns weiterhelfen. Im BGB habe ich auch keinen direkten Hinweis gefunden. Vielen Dank für Ihre Mühe im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Jens W. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider gibt es keinen festen Zeitraum, nachdem man als Halter eines vermissten Tieres nicht mehr für die durch das Tier verursachten Schäden aufkommen muss. Die Pflicht zur Haftung endet bei verschwundenen Hunden und Katzen erst “wenn deren Rückkehr nicht mehr wahrscheinlich ist“. Wann das im Einzelfall ist, kann nicht pauschal beantwortet werden, da eine Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalles notwendig ist. Eine bestehende Tierhalterhaftpflicht sollte daher nicht vorschnell gekündigt werden. Die Versicherung noch mindestens ein weiteres Jahr bestehen zu lassen ist daher sinnvoll. Erkundigen Sie sich nochmals bei dem Anbieter Ihrer Hundehalterhaftpflichtversicherung, wie solche Fälle gehandhabt werden und bitte um eine schriftliche Auskunft.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider gibt es keinen festen Zeitraum, nachdem man als Halter eines vermissten Tieres nicht mehr für die durch das Tier verursachten Schäden aufkommen muss. Die Pflicht zur Haftung endet bei verschwundenen Hunden und Katzen erst “wenn deren Rückkehr nicht mehr wahrscheinlich ist“. Wann das im Einzelfall ist, kann nicht pauschal beantwortet werden, da eine Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalles notwendig ist. Eine bestehende Tierhalterhaftpflicht sollte daher nicht vorschnell gekündigt werden. Die Versicherung noch mindestens ein weiteres Jahr bestehen zu lassen ist daher sinnvoll. Erkundigen Sie sich nochmals bei dem Anbieter Ihrer Hundehalterhaftpflichtversicherung, wie solche Fälle gehandhabt werden und bitte um eine schriftliche Auskunft.