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Übergabe Kaufvertrag Katze

von Cornelia W.

Ich bekomme in zwei Wochen eine BKH Kitten. Die Züchterin fliegt extra von Hamburg her, um zu sehen, ob die Wohnung/Unterbringung passt, war pikiert, dass sie nicht bei mir übernachten kann, und hat sich drei Tage im Hotel einquartiert. Fürchte, sie finanziert mit Betrug ihre Reisen. Angezahlt ist online mit Nachweis 300 Euro bezahlt. Vertrag bringt sie mit, Restzahlung bar 400 Euro, hier zu leisten. Wie kann ich mich nun absichern, vorgehen vor Ort, falls sie die Kleine wieder mitnimmt? Zwei Verträge sind unterschrieben, wollte sie wieder zurückgeschickt wegen Eintrag ins Zuchtregister, und ich habe vergessen ihn zu kopieren. Ihre Unterschrift fehlte noch. Wie viele Quadratmeter benötigen drei BKH Katzen? Habe Garten mit Terasse und Pet Safe Kabel, gehen jeden Tag raus. Wohnung: Küche, Bad, Schlafzimmer, insgesamt 68 Quadratmeter. Falls Kaufvertrag zu Stande kommt, reicht das für Barzahlung oder muss ich die Restzahlung extra schriftlich aufsetzen? Hole sie vom Flughafen ab, hoffe, sie kommt alleine, ursprünglich wollte sie mir die Katze zusammen mit Mann oder einer Züchterin aus Pfaffenhofen nähe München bringen. Möchte keine weitere Züchterin ins Haus lassen. Soll ich mit dem Vertrag aushändigen abwarten, bis sie auf mich zugeht? Auch wenn dies erst einen Tag später oder kurz vor Abflug erst passiert. Sie wollte wissen, ob ich Urlaub habe, und freut sich München zu sehen. Bin sehr in Sorge, da ich schon mal bei einem Kauf mit einer kranken Katze mit Vorbiss und tränendem Auge betrogen wurde, dies erst zu Hause bemerkt habe. Vielen Dank für Ihren Rat. Herzlichst Cornelia W.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie zum einen bereits das Gefühl haben, dass ein Betrug vorliegen könnte und zum anderen bereits ein Vertrag unterschrieben wurde (der Kaufvertrag daher im Zweifel also schon zustande gekommen sein könnte), Sie aber keine Kopie haben, ist es sehr schwierig, hier Verhaltenstipps zu geben. Hierzu müssen die Einzelheiten bekannt sein und auch bisherige Korrespondenz, also über Facebook, E-Mail, WhatsApp etc. Wenden Sie sich bei Bedarf umgehend an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vor Ort für ein individuelles Beratungsgesprächs. Sollte alles „glatt“ laufen, denken Sie daran, sich einen vollständig unterschriebenen Kaufvertrag aushändigen zu lassen und vermerken Sie auf beiden Exemplaren, dass die Restzahlung in bar bezahlt wurde. Nehmen Sie zur Sicherheit bei dem Treffen mit der Züchterin ein oder mehrere Zeugen mit.

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