zurück zur Übersicht Verfügung im Falle meines Todes 20.11.2016 von Heinz B. Sehr geehrte Damen und Herren, wie muss eine Verfügung verfasst sein, falls mir etwas zustößt, schwere Krankheit oder Tod, damit Freunde den Hund in dem Falle übernehmen und behalten können, ohne dass es Probleme gibt. Welche Daten gehören in die Verfügung? Danke mit freundlichen Grüßen Heinz B. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Obwohl dies ein sehr wichtiges Thema ist, beschäftigen sich die wenigstens Tierhalter mit dem Gedanken, was passiert mit meinem Tier, falls ich vor ihm versterbe. Da Tiere zur Erbmasse gehören, gehen sie automatisch in das Eigentum des Erben bzw. der Erbengemeinschaft über. Möchte man dies nicht, etwa weil der Erbe eine Tierhaarallergie hat oder das Tier gar nicht nehmen möchte usw. muss man dies testamentarisch regeln. Ein Musterformular gibt es nicht, da ein Testament handschriftlich abgefasst und unterschrieben werden muss. Darin sollte man aufführen welche Person das Haustier nach dem Tode bekommen soll. Es ist sinnvoll diese Person jedoch vorher um ihr Einverständnis zu bitten und eine Ersatzperson zu benennen. Dies wäre dann keine Erbschaft, sondern ein so genanntes „Vermächtnis“. Alle wichtigen Infos zum Tier können und sollten dort ebenfalls vermerkt sein. Da ein Tier nichts erben kann, sollte der Person, wenn möglich auch ein Geldbetrag vermacht werden, um die Versorgung des Tieres sicherzustellen. Um zu gewährleisten, dass Ihr Wille auch eingehalten wird, könnten Sie z.B. einen Testamentsvollstrecker benennen, der über das Wohl des Hundes wacht und z.B. einen bestimmten Geldbetrag monatlich überweist o.ä. um sicherzustellen, dass der Hund eben nicht ins Tierheim kommt oder getötet wird. Wenn Sie sich für ein notarielles Testament entscheiden, wird der Notar sie aber auch in dieser Hinsicht beraten und geeignete Formulierungen wählen, die die Ausführung Ihres letzten Willen sicherstellen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Obwohl dies ein sehr wichtiges Thema ist, beschäftigen sich die wenigstens Tierhalter mit dem Gedanken, was passiert mit meinem Tier, falls ich vor ihm versterbe. Da Tiere zur Erbmasse gehören, gehen sie automatisch in das Eigentum des Erben bzw. der Erbengemeinschaft über. Möchte man dies nicht, etwa weil der Erbe eine Tierhaarallergie hat oder das Tier gar nicht nehmen möchte usw. muss man dies testamentarisch regeln. Ein Musterformular gibt es nicht, da ein Testament handschriftlich abgefasst und unterschrieben werden muss. Darin sollte man aufführen welche Person das Haustier nach dem Tode bekommen soll. Es ist sinnvoll diese Person jedoch vorher um ihr Einverständnis zu bitten und eine Ersatzperson zu benennen. Dies wäre dann keine Erbschaft, sondern ein so genanntes „Vermächtnis“. Alle wichtigen Infos zum Tier können und sollten dort ebenfalls vermerkt sein. Da ein Tier nichts erben kann, sollte der Person, wenn möglich auch ein Geldbetrag vermacht werden, um die Versorgung des Tieres sicherzustellen. Um zu gewährleisten, dass Ihr Wille auch eingehalten wird, könnten Sie z.B. einen Testamentsvollstrecker benennen, der über das Wohl des Hundes wacht und z.B. einen bestimmten Geldbetrag monatlich überweist o.ä. um sicherzustellen, dass der Hund eben nicht ins Tierheim kommt oder getötet wird. Wenn Sie sich für ein notarielles Testament entscheiden, wird der Notar sie aber auch in dieser Hinsicht beraten und geeignete Formulierungen wählen, die die Ausführung Ihres letzten Willen sicherstellen.