zurück zur Übersicht Wie lange haften wir für entlaufene Hündin? 03.01.2017 von Katrin J. Sehr geehrte Frau Fries, Ende Juli 2016 ist unsere Feline entlaufen. Feline ist eine Hündin aus Rumänien und war noch kein Jahr alt. Meinem Mann stellt sich nun die Frage wie lange wir denn für das Tier haften, das ja gar nicht mehr in unserem Besitz ist. Ich meine, dass sie unser Eigentum ist und wir Zeit ihres Lebens haften müssten. Aber er meint, wenn sie nicht mehr da ist und wir nicht wissen, ob sie überhaupt noch lebt, müssten wir doch eigentlich die Hundehaftpflichtversicherung irgendwann (vielleicht in 2-3 Jahren) schadlos kündigen können. Wir müssten also nicht mehr für Schäden aufkommen, die sie in vier oder mehr Jahren verursachen könnte, da sie ja nicht mehr in unserem Besitz ist. Ist das so? Natürlich ist Sie bei TASSO registriert und die Suchmeldung ist auch raus. Herzliche Grüße aus Darmstadt, Katrin Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider gibt es keinen festen Zeitraum, nachdem man als Halter eines vermissten Tieres nicht mehr für die durch das Tier verursachten Schäden aufkommen muss. Die Pflicht zur Haftung endet bei verschwundenen Hunden und Katzen erst “wenn deren Rückkehr nicht mehr wahrscheinlich ist“. Wann das im Einzelfall ist, kann nicht pauschal beantwortet werden, da eine Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalles notwendig ist. Eine bestehende Tierhalterhaftpflicht sollte daher nicht vorschnell gekündigt werden. Die Versicherung noch weitere Jahre bestehen zu lassen ist daher sinnvoll. Erkundigen Sie sich bei dem Anbieter Ihrer Hundehalterhaftpflichtversicherung, wie solche Fälle gehandhabt werden und bitten Sie um eine schriftliche verbindliche Auskunft.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider gibt es keinen festen Zeitraum, nachdem man als Halter eines vermissten Tieres nicht mehr für die durch das Tier verursachten Schäden aufkommen muss. Die Pflicht zur Haftung endet bei verschwundenen Hunden und Katzen erst “wenn deren Rückkehr nicht mehr wahrscheinlich ist“. Wann das im Einzelfall ist, kann nicht pauschal beantwortet werden, da eine Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalles notwendig ist. Eine bestehende Tierhalterhaftpflicht sollte daher nicht vorschnell gekündigt werden. Die Versicherung noch weitere Jahre bestehen zu lassen ist daher sinnvoll. Erkundigen Sie sich bei dem Anbieter Ihrer Hundehalterhaftpflichtversicherung, wie solche Fälle gehandhabt werden und bitten Sie um eine schriftliche verbindliche Auskunft.