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Nierenversagen und Taubheit nach Gentamicin

von Nina B.

Mein 15 Monate alter Hund hatte eine entzündete Zehe, durch Kolibakterien. Es wurde ein Abstrich gemacht und Gentamicin verordnet. Der Hund 17 kg. bekam nun 2 mal täglich 0,75 ml Gentamicin unter die Haut gespitzt. 10 Tage lang. Nach 10 Tagen rief ich die Tierärztin an und beschrieben, dass der Zeh nicht viel besser ist. Der Hund aber Durchfall, Müdigkeit und Appetitlosigkeit zeigt. Ich sollte das Antibiotika weiter spritzen. Auf meine Frage, ob es nicht gefährlich wäre, wurde mir gesagt, nein man muss bei hartnäckigen Entzündungen manchmal länger geben. Nach einer weiteren Woche Antibiotika zeigte der Hund extrem: Durchfall, Erbrechen, konnte keinen Urin mehr halten, konnte nichts mehr fressen, hat nur noch gelegen und war völlig teilnahmslos. Ich ging mit dem Hund zu der Tierärztin und schilderte alle Symptome. Die Tierärztin gab mir Diätfutter und Tabletten gegen Durchfall. Zu dem Zeitpunkt bekam der Hund bereits 3 Wochen das Antibiotika 2 mal täglich gespritzt. Da ich nicht mal einen Beipackzettel für das Medikament bekommen habe, suchte ich mir im Internet den Beipackzettel heraus und dort stand überall, das es giftig/toxisch für Niere und Ohr ist, besonders wenn es länger als 10 Tage gegeben wird. Eine Nieren Kontrolle ist zwingend erforderlich!!! Ich fuhr mit dem Hund in die Tierklinik, Diagnose: akutes Nierenversagen und Taubheit. Der Hund ist nun seit 3 Wochen in der Tierklinik, Ausgang ungewiss. Die Tierklinik sagt, die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass alles von dem Gentamicin kommt, es ist sonst nichts festgestellt worden. Rechnung beläuft sich auf über 3000 Euro. Ich bin nun am überlegen, ob ich einen Anwalt nehmen soll? Wie sind meine Chancen? Die Tierärztin hat es ihrer Haftpflichtversicherung gemeldet. Vielen Dank

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich wünsche Ihrem Hund zunächst gute und baldige Besserung. Bei der Frage nach der Tierarzthaftung handelt es sich leider um ein sehr kompliziertes Gebiet.

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Tierarzt nicht die tiermedizinischen Kenntnisse und Erfahrungen eingesetzt hat, die von einem gewissenhaften Tierarzt erwartet werden können. Ein Behandlungsfehler liegt daher bei einer Pflichtverletzung des Tierarztes vor. Haftbar macht sich der Tierarzt aber erst dann, wenn ihm auch ein Verschulden an dieser Pflichtverletzung zur Last gelegt werden kann. Hier zeigt sich warum dieses Rechtsgebiet für Tierhalter so schwierig ist, da der Tierhalter die Pflichtverletzung beweisen können muss. Ob die Verordnung des Gentamicin, die lange Dauer und die unterlassenen Nierenkontrollen, solch eine schuldhafte Pflichtverletzung darstellen, läßt sich ohne einen Sachverständigen nicht beantworten. Der Tierarzt wiederum muss beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.

Anders ist es allerdings, wenn der Tierarzt seiner Dokumentationspflicht nicht nachgekommen ist. Die fehlende Dokumentation spricht dann gegen den Tierarzt und kehrt die Beweislast um. Der Tierarzt muss nun seinerseits beweisen, dass der Schaden auch bei einer fehlerfreien Behandlung eingetreten wäre. Die Höhe des jeweiligen Schadensersatzes richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Ebenfalls zu einer Beweislastumkehr kommt es bei einem groben Behandlungsfehler des Tierarztes, z.B. bei einem Befunderhebungsfehler, so der BGH in seinem aktuellen Urteil vom 10.05.2016 – Az. VI ZR 247/15. Allerdings muss zunächst der „grobe Behandlungsfehler“ mittels eines Sachverständigen bestätigt werden.

Da die Haftpflichtversicherung bereits eingeschaltet wurde, könnten Sie zunächst abwarten, wie die Versicherung reagiert und ob Ihnen eine Schadensersatzzahlung angeboten wird. Unter Umständen wird die Versicherung jedoch zunächst einen Sachverständigen mit der Prüfung Ihrer Haftungsansprüche beauftragen und erst dann entscheiden ob und welchen Betrag sie zahlt. Sollte die Versicherung eine Zahlung gänzlich ablehnen oder die angebotene Summe zu niedrig erscheinen, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt/in für Tierrecht, um dies überprüfen zu lassen. Sie könnten bereits Einsicht in die Unterlagen der Tierärztin fordern. Zwar muss sie Ihnen nicht die Originale aushändigen, muss Ihnen aber gegen Erstattung der Kosten Kopien zuschicken. Fordern Sie die Unterlagen schriftlich an und setzten Sie eine konkrete Frist.

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