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Müllwerker hat Katze scheinbar nicht ordnungsgemäß entsorgt - Chip wurde deshalb nicht ausgelesen

von Marie S.

Wir vermissen seit 10 Tagen unsere Katze. Am Tag des Verschwindens wurde ein paar Häuser entfernt eine Katze tot aufgefunden, die theoretisch unsere Katze sein könnte - eine Nachbarskatze (deren Besitzer wir bisher nicht kennen) sieht aber sehr ähnlich aus, sodass bisher nicht eindeutig geklärt werden konnte, ob es sich tatsächlich um unsere Katze handelte. Die Katze wurde laut Augenzeugen vom Abfallentsorgungsdienst unserer Stadt abgeholt. Allerdings nicht vom extra dafür vorgesehenen Abholdienst für Tierkadaver, sondern von Müllwerkern, die regulär die öffentlichen Mülleimer (an Laternen etc.) entleerten. Der hier zuständige Abholdienst für Tierkadaver bringt die Tiere normalerweise zum Tierkrematorium, wo auch - wenn vorhanden - der Chip ausgelesen wird. Dadurch, dass die Katze aber stattdessen von einem nicht dafür vorgesehenen Fahrzeug abgeholt wurde, wurde das Tier nicht vom Abfallentsorgungdienst registriert, nicht beim Krematorium abgegeben und natürlich wurde so auch der Chip nicht ausgelesen. Daher können wir nun nicht erfahren, ob es sich um unsere Katze handelt oder nicht - eine wirklich quälende Ungewissheit!!! Laut Tierkörperbeseitungsgesetz hätte die tote Katze aber - wenn ich das richtig verstehe - in einer Tierkörperbeseitungsanstalt entsorgt werden müssen, ansonsten wurde ordnungswidrig gehandelt, was mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Nun meine Fragen: Was versteht man alles unter einer Tierkörperbeseitungsanstalt? Darf eine tote Katze alternativ auch im Restmüll entsorgt werden? Kann ich den Müllmann dafür anzeigen, dass er die Katze anscheinend falsch entsorgt hat? Gibt es eine Pflicht (z.B. für den Abfallentsorgungsdienst) bei toten Haustieren zu überprüfen, ob sie gechippt sind und vorhandene Chips auszulesen/auslesen zu lassen?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Auch wenn dies ein trauriges Thema ist, spielen Emotionen im Recht keine Rolle, daher bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort.

Grundlage für den Umgang mit toten Heimtieren ist das „Tierische Nebenprodukte Beseitigungsgesetz“, an das sowohl Bürger als auch Behörden gebunden sind. Dieses Gesetz hat im Jahre 2004 im Zuge der BSE-Krise das „Tierkörperbeseitigungsgesetz“ abgelöst.

Danach sind tote Heimtiere entweder ordnungsgemäß zu „entsorgen“ oder dürfen unter bestimmten Voraussetzungen im eigenen Garten begraben werden. Diesem Gesetz ist keine Verpflichtung der Behörde zu entnehmen, dass diese zunächst einen Chip oder eine Tätowierung suchen müsste und Recherchen nach dem Eigentümer anzustellen wären. Da Hintergrund der gesetzlichen Regelungen mögliche Krankheits-und/oder Seuchengefahren durch die toten Tierkörper darstellen, kann je nach Einzelfall auch nicht erst eine unter Umständen längere Recherche gestartet werden. Sofern die Städte und Gemeinden nicht eine eigene entsprechende Verordnung erlassen haben oder eine entsprechende interne Arbeitsanweisung erlassen haben, sind sie meines Erachtens auch nicht verpflichtet. Dies ist jedoch nur eine erste Einschätzung, um diese Frage abschließend und verbindlich zu beantworten, ist eine umfangreiche Recherche in der juristischen Literatur und Rechtsprechung notwendig, die an dieser Stelle nicht möglich ist. 

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