zurück zur Übersicht Nachbar hat Hundehalsband mit Strom 13.02.2017 von Madeleine R. Sehr geehrte Frau Fries, bei uns im Haus gibt es einen Nachbarn, der sich für seinen Hund ein Halsband mit Strom gekauft hat. Da ich absolut gegen solche Hilfsmittel bin, würde ich mich gern über die Gesetzesgrundlagen informieren. Sind solche Halsbänder in Deutschland erlaubt? Kann ich Sie beim Vet. Amt anzeigen? Auch anonym? Ich würde mich freuen, wenn Sie mir eine kurze Rückmeldung geben würden. Vielen Dank! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Der Einsatz von Stromhalsbändern ist verboten und stellt einen Verstoß gegen § 3 Nr. 11 Tierschutz darstellt. Danach ist es verboten ein Gerät zu verwenden, das das artgemäße Verhalten eines Tieres durch direkte Stromeinwirkung erheblich einschränken oder es zur Bewegung zwingen und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen kann. Je nach Einzelfall könnte das Verhalten Ihres Nachbarn daher entweder eine Straftat darstellen, die gemäß § 17 Tierschutzgesetz mit 3 Jahren Gefängnis oder Geldstrafe bestraft werden kann oder um eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß § 18 Tierschutzgesetz mit bis zu 25.000,- € Bußgeld geahndet werden kann. Wenden Sie sich daher umgehend an Ihren Nachbarn, machen ihm klar, dass der Einsatz eines Stromhalsbandes gegen das Tierschutzgesetz verstößt und er seinem Hund Schaden zufügt. Sollte sich kurzfristig nichts ändern, wenden Sie sich zum Schutze und Wohle des Hundes an das zuständige Ordnungs- oder Veterinäramt und bitten um Überprüfung. Zwar können Sie sich anonym an die Behörde wenden, sollten Sie jedoch die einzige Zeugin sein, wäre es für das Amt sehr hilfreich, wenn Sie Ihre Personalien angeben. Bitten Sie jedoch darum, dass Ihre Anzeige vertraulich behandelt wird. Geben Sie deutlich an, was eine Tatsache und was eine Vermutung ist. Wenn Sie also nur mit Sicherheit wissen, dass er das Halsband gekauft hat, sie aber nicht dabei waren, als er es auch benutzt hat und sie den Einsatz daher nur vermuten, dann schildern Sie dies auch entsprechend um keine falschen Verdächtigungen auszusprechen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Der Einsatz von Stromhalsbändern ist verboten und stellt einen Verstoß gegen § 3 Nr. 11 Tierschutz darstellt. Danach ist es verboten ein Gerät zu verwenden, das das artgemäße Verhalten eines Tieres durch direkte Stromeinwirkung erheblich einschränken oder es zur Bewegung zwingen und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen kann. Je nach Einzelfall könnte das Verhalten Ihres Nachbarn daher entweder eine Straftat darstellen, die gemäß § 17 Tierschutzgesetz mit 3 Jahren Gefängnis oder Geldstrafe bestraft werden kann oder um eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß § 18 Tierschutzgesetz mit bis zu 25.000,- € Bußgeld geahndet werden kann. Wenden Sie sich daher umgehend an Ihren Nachbarn, machen ihm klar, dass der Einsatz eines Stromhalsbandes gegen das Tierschutzgesetz verstößt und er seinem Hund Schaden zufügt. Sollte sich kurzfristig nichts ändern, wenden Sie sich zum Schutze und Wohle des Hundes an das zuständige Ordnungs- oder Veterinäramt und bitten um Überprüfung. Zwar können Sie sich anonym an die Behörde wenden, sollten Sie jedoch die einzige Zeugin sein, wäre es für das Amt sehr hilfreich, wenn Sie Ihre Personalien angeben. Bitten Sie jedoch darum, dass Ihre Anzeige vertraulich behandelt wird. Geben Sie deutlich an, was eine Tatsache und was eine Vermutung ist. Wenn Sie also nur mit Sicherheit wissen, dass er das Halsband gekauft hat, sie aber nicht dabei waren, als er es auch benutzt hat und sie den Einsatz daher nur vermuten, dann schildern Sie dies auch entsprechend um keine falschen Verdächtigungen auszusprechen.