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Nägel auf dem Holzlattenzaun

von Andrea R.

Liebe Frau Fries,

meine Nachbarin hat auf dem Grundstück, alter Bauernhof mit 3 Mietparteien, auf dem Zaun zum Nachbarsgrundstück Nägel auf den Holzlatten oben angebracht und von Nagel zu Nagel Draht gespannt. Sie will so verhindern, daß mein Kater über den Zaun balanciert. Ebenso hat sie zu dem eigentlich offenen Garten jetzt einen Zaun gebaut, der verhindern soll, daß der Kater ihren Garten betritt und dort sein Geschäft verrichtet. Er packt es aber doch immer wieder darüber zu hüpfen. Ebenso wandert er über Nägel und Draht hinweg. Frage ist, darf sie so etwas tun? Und was wenn sich Katzen an den herausstehenden Nägeln und dem Draht verletzen? Zwei Jahre ging immer alles gut und alles war nie ein Problem und seitdem ich der Nachbarin die Freundschaft gekündigt habe, überlegt sich immer mehr Fiesitäten mir gegenüber und schadet aber so eigentlich meinen Tieren. Kleine Anmerkung nebenbei: Ich bin auf Wohnungssuche, denn in so einer menschen- und tierfeindlichen Nachbarschaft möchte niemand leben. Was ist mein Recht?

Vielen Dank

Andrea R.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Wie Sie schon schreiben, geht es eigentlich um den Streit zwischen Ihnen, der auf dem Rücken unbeteiligter und unschuldiger Tiere ausgetragen wird.

Gemäß § 13 Absatz 1 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es u.a. verboten Stoffe oder Vorrichtungen zum Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren zu benutzen, wenn diese Stoffe oder Vorrichtungen den Tieren vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen; dies gilt nicht für die Anwendung von Vorrichtungen oder Stoffen, die auf Grund anderer Rechtsvorschriften zugelassen sind. Vorschriften des Jagdrechts, des Naturschutzrechts, des Pflanzenschutzrechts und des Seuchenrechts bleiben unberührt.

Sollte Ihr Kater sich -nachweislich (!)- an einer Vorrichtung Ihrer Nachbarin verletzten, ist ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Tierarzt- und entsprechender Fahrkosten zu prüfen.

Sollten die Nägel in Ihrem Fall so angefertigt sein, dass sie Ihre Katzen verletzen, dürfte Ihre Nachbarin sie nicht aufstellen. Da Sie schreiben, dass ein Gespräch mit der Nachbarin nicht möglich ist, wenden Sie sich z.B. an das zuständige Ordnungsamt mit der Bitte um Überprüfung.

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