zurück zur Übersicht Bellzeiten 30.03.2017 von Stephanie S. Hallo, mein Nachbar (jeder eigenes Haus und Grundstück) regt sich darüber auf, dass mein Hund früh (meistens gegen 7:10 Uhr, wenn meine Kinder aus dem Haus gehen und lauter Schulkinder vorbeilaufen)bellt. Ab und an bellt sie auch tagsüber, unterschiedlich wer am Grundstück vorbeiläuft (meine Hündin wird leider auch oft aufgehetzt und einen Hund kann sie nicht leiden, der ab und an vorbei läuft). Heute hat sie auch mal kurz um 21:50 Uhr gebellt, zwei Sekunden, und er gleich "gehts noch". Ich bin oft dabei, gerade früh und abends (tagsüber ist sie auch mal alleine draußen, was ja völlig normal ist), um, falls es länger wäre, es zu unterbinden. Also sie bellt nie länger als eine Minute und auch nicht wirklich viel am Tag. Er beschwert sich ständig. Wie ist denn da die Rechtslage? Ich passe extrem auf, dass sie in den Zeiten von 7 bis 22 Uhr nicht draußen ist. Vielen Dank, Stephanie Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Eine gesetzliche Regelung für Bellzeiten gibt es nicht. Orientieren muss man sich an der herrschenden Rechtsprechung, die leider sehr unterschiedlich ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Hundehalter in der Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr und während der Nachtruhe von 21 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertage dafür sorgen muss, dass der Hund still ist und niemanden belästigt und nicht unnötig lange und laut bellt. Bundeseinheitlich sieht das Ordnungswidrigkeitengesetz für eine im Einzelfall unzulässige oder vermeidbare Lärmbelästigung eine Geldbuße bis 5.000 € vor (§ 117 OwiG), wofür die Grenze zur straflosen Ruhestörung überschritten werden muss. Zwar gibt es Gerichte, die hundefreundlicher entschieden haben, da Hunde nun mal keinen An- und Ausschalter haben. Der Großteil der Rechtsprechung ist jedoch hundefeindlich und hält sich an die starren Uhrzeiten. Sie sollten sich unbedingt mit den Nachbarn gütlich einigen, da diese beim Amtsgericht unter Umständen eine Unterlassungsverfügung gegen Sie erwirken könnten, die dann mit einem Bußgeld bei jedem Verstoß verbunden wird. Wie Sie Ihren Hund vom Bellen abhalten um dieses Bußgeld nicht zahlen müssen, bleibt ihnen dabei überlassen, z. B. mit Hilfe eines Hundetrainers.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Eine gesetzliche Regelung für Bellzeiten gibt es nicht. Orientieren muss man sich an der herrschenden Rechtsprechung, die leider sehr unterschiedlich ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Hundehalter in der Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr und während der Nachtruhe von 21 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertage dafür sorgen muss, dass der Hund still ist und niemanden belästigt und nicht unnötig lange und laut bellt. Bundeseinheitlich sieht das Ordnungswidrigkeitengesetz für eine im Einzelfall unzulässige oder vermeidbare Lärmbelästigung eine Geldbuße bis 5.000 € vor (§ 117 OwiG), wofür die Grenze zur straflosen Ruhestörung überschritten werden muss. Zwar gibt es Gerichte, die hundefreundlicher entschieden haben, da Hunde nun mal keinen An- und Ausschalter haben. Der Großteil der Rechtsprechung ist jedoch hundefeindlich und hält sich an die starren Uhrzeiten. Sie sollten sich unbedingt mit den Nachbarn gütlich einigen, da diese beim Amtsgericht unter Umständen eine Unterlassungsverfügung gegen Sie erwirken könnten, die dann mit einem Bußgeld bei jedem Verstoß verbunden wird. Wie Sie Ihren Hund vom Bellen abhalten um dieses Bußgeld nicht zahlen müssen, bleibt ihnen dabei überlassen, z. B. mit Hilfe eines Hundetrainers.