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Exfreundin enthält Hund obwohl ich Besitzer bin

von Juliane N.

Was kann ich machen wenn meine Exfreundin sich auf keine Einigung bezüglich des Hundes einlässt und ihn mir vorenthält. Das Problem ist, sie hat alle Papiere. Kann ich mittels Personalausweis Kopie ein Schriftstück von TASSO erhalten, das zeigt das der Hund über meinen Namen bei TASSO gemeldet ist? Oder was gibt es für Möglichkeiten an Papiere zu kommen, die beweisen dass es mein Hund ist?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt.

Zunächst müsste geklärt werden, ob Sie Alleineigentümer geworden sind oder ob Sie Beide jeweils zur Hälfte Miteigentum erworben haben. Da Sie schreiben, dass Ihre Exfreundin „alle Papiere“ hat, müsste geklärt werden, um welche Papiere es sich überhaupt handelt, wie es zu der Anschaffung des Hundes kam (allein oder gemeinsam), wer steht im Kaufvertrag und wer hat den Kaufpreis gezahlt, welche Vereinbarungen haben Sie anlässlich Ihrer Trennung über den Hund getroffen, etc. Allein die Registrierung auf Ihren Namen stellt noch keinen verbindlichen Eigentumsnachweis dar. Ohne Kenntnis des gesamten Sachverhaltes und des Kaufvertrags lässt sich dies daher nicht beurteilen. Bei der Prüfung der Eigentumslage handelt es sich um eine sehr komplizierte Frage des Zivilrechts.

Sollten Sie beide Miteigentum erworben haben, könnten keiner von Ihnen beiden allein über den Verbleib des Hundes entscheiden. Wenn Sie den Hund behalten möchten, müssten Sie Ihrer Exfreundin ihre Hälfte daher „abkaufen“.

Sie sollten daher unbedingt versuchen, sich gütlich darüber zu einigen wem der Hund ab sofort allein gehören soll, ob und wieviel gezahlt werden soll und klar festhalten, dass und wer damit Alleineigentümer wird. Dies sollte zu Beweiszwecken unbedingt schriftlich festgehalten werden.

Sollten Sie sich nicht darüber einigen können, müsste dies im Zweifel ein Gericht entscheiden, wenn derjenige, der den Hund hat von dem anderen auf Herausgabe verklagte würde.

Das Gericht zunächst die Eigentumslage (Allein- oder Miteigentum) klären und dann je nach dem Ergebnis dieser Prüfung entscheiden, wem der Hund zugewiesen wird und wer den anderen dafür „auszahlen“ muss, bei einem Miteigentum. Ein Sorge- oder Umgangsrecht wie bei gemeinsamen Kindern gibt es bei Haustieren nicht.

Spätestens wenn Ihre Exfreundin einen Anwalt einschaltet sollte auch sie sich anwaltlich beraten bzw. vertreten lassen.

 

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