zurück zur Übersicht Van Katze in die Türkei und wieder zurück 16.05.2017 von Nermin K. Unsere Van Katze ist am 26.01.2017 in Dortmund bei einer anderen Familie geboren.Wir haben ihn am 18.April 2017 gekauft.Wir sind dabei alle seine Impfungen ink. Tollwut durchzuführen.Wir haben den blauen EU Pass für unseren Katze.Wir wollen am 15.Juli 2017 mit der Katze nach Izmir, Türkei für 6 Wochen fliegen.Wir finden dass es zu lange Zeit ist eine Katze bei einer Bekannten zu lassen. Jedoch haben wir kürzlich raus gefunden, dass es verboten ist die Van Katzen von der Türkei ins Ausland mit zunehmen weil sie vom aussterben bedroht sind.Unsere sorge ist dass wir bei der Rückreise Schwierigkeiten haben könnten. Womit kann man beweisen dass der Kater in Deutschland geboren ist ( Origin)? Wie können wir unsere Katze zurück bringen falls ein Problem auftritt? Mit freundlichen Grüßen, N.Kiel Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie sich vorab um diese Problematik bemühen. Ob die Aussage, dass die Ausfuhr dieser Katzenrasse aus der Türkei verboten ist und unter Strafe steht, stimmt, kann ich leider nicht beantworten, da ich die entsprechende türkische Gesetznorm nicht kenne und dies daher nicht prüfen kann. Fraglich ist, ob die Ausreise generell verboten ist oder ob Katzen, die nachweislich zunächst von Deutschland aus in die Türkei eingeführt wurde, hiervon ausgeschlossen sind. In der Regel gilt zwar der Chip zusammen mit der Eintragung der Nummer im EU-Heimtierausweis als sicheres Identifizierungsmerkmal. Ob dies jedoch auch nach Türkischen Reisebestimmungen gilt, entzieht sich meiner Kenntnis. Um eine verbindliche Antwort zu erhalten, sollten Sie sich an die Türkische Botschaft in Berlin oder das türkische Konsulat in Düsseldorf wenden. Zusätzlich könnten Sie auch bei dem für Ihren Wohnort zuständige Veterinäramt in Schwelm nachfragen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie sich vorab um diese Problematik bemühen. Ob die Aussage, dass die Ausfuhr dieser Katzenrasse aus der Türkei verboten ist und unter Strafe steht, stimmt, kann ich leider nicht beantworten, da ich die entsprechende türkische Gesetznorm nicht kenne und dies daher nicht prüfen kann. Fraglich ist, ob die Ausreise generell verboten ist oder ob Katzen, die nachweislich zunächst von Deutschland aus in die Türkei eingeführt wurde, hiervon ausgeschlossen sind. In der Regel gilt zwar der Chip zusammen mit der Eintragung der Nummer im EU-Heimtierausweis als sicheres Identifizierungsmerkmal. Ob dies jedoch auch nach Türkischen Reisebestimmungen gilt, entzieht sich meiner Kenntnis. Um eine verbindliche Antwort zu erhalten, sollten Sie sich an die Türkische Botschaft in Berlin oder das türkische Konsulat in Düsseldorf wenden. Zusätzlich könnten Sie auch bei dem für Ihren Wohnort zuständige Veterinäramt in Schwelm nachfragen.