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Welpe im Auto bei der Hitze

von Theresa W.

Sehr geehrte Damen und Herren, Wir waren heute einkaufen und ich habe ein Auto auf dem Parkplatz bemerkt, in dem ein kleiner Welpe jaulte und stark hechelte. Die hinteren Fenster des Autos waren einen kleinen Spalt (3-4cm) geöffnet. Er versuchte immer, frische luft von draussen zu bekommen. Mein Mann ließ die Besitzer des Autos im laden ausrufen. Als die Dame dann kam, war sie patzig und uneinsichtig und meinte ich solle fahren und mich um meine sachen kümmern. Dem Hund würde es gut gehen! Wir wissen aber alle, dass nur 5 Minuten bei so einem Wetter im Auto die Hölle sind. Besonders für Hunde und Kinder und dann war es noch ein Welpe. Ich sagte, ihr sie solle den Hund aus dem Auto nehmen oder ich rufe die Polizei. Nach langem Diskutieren hat sie ihn rausgeholt. Mein Handy hatte ich leider nicht dabei, sonst hätte ich trotzdem die Polizei gerufen, da sie gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hat. Ich weiss auch, dass sie es sicher immer wieder machen würde. Nun meine Frage: kann ich sie im Nachhinein noch anzeigen? Wenn ja, wo? Beim Ordnungsamt? Sodass sie wenigstens (hoffentlich) einen  Bußgeldbescheid bekommt? Ich konnte leider kein Video oder Foto machen, aber mein Mann war dabei und ist demnach Zeuge. Ich hoffe, Sie können mir helfen und mir sagen, was ich nun gegen diese verantwortungslose Person tun kann?!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider sterben jedes Jahr immer wieder Hunde in überhitzen Autos, daher ist es gut, wenn es aufmerksame Menschen wie Sie und Ihren Mann gibt. Ausser in absoluten Notfällen, ist es gut und richtig zunächst die Polizei zu informieren bzw. den Halter ausrufen zulassen soweit möglich.

Patziges und uneinsichtiges Verhalten der Hundehalter ist nichts Ungewöhnliches, so kann es sein, dass diese subjektiv vielleicht den Eindruck tatsächlich „nur 5 Minuten“ weg gewesen zu sein, vielleicht haben sie sich selbst auch erschrocken und ein schlechtes Gewissen, den eigenen Hund unbedacht in der Hitze gelassen zu haben, können dies aber nicht zeigen und werden aggressiv. Zum Umdenken kommt es aber (hoffentlich) in Nachgang dann trotzdem.

Die Erstattung einer Strafanzeige ist auch Tage später noch möglich. Diese können Sie entweder schriftlich erstatten und direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft senden. Schildern Sie den Sachverhalt für einen Unbeteiligten nachvollziehbar, verzichten auf Kraftausdrücke und Gefühligkeiten und geben die vorhandenen Zeugen an. Trennen Sie klar zwischen Tatsachen und Vermutungen und eigenen Schlussfolgerungen, um nicht gegenüber der Behörde eine falsche Verdächtigung auszusprechen. Alternativ können Sie auch persönlich auf der Polizeiwache eine Anzeige erstatten. Ihr Mann sollte Sie dabei als Zeuge begleiten. 

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