Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Die Antwort auf Ihre Frage nach der Informationspflicht des Tierheims hängt davon ab, ob eine solche Pflicht in dem Tierschutzvertrag enthalten ist, wenn ja ob sie wirksam ist und ob sie z.B. durch eine wirksame Vertragsstrafe abgesichert wurde. Um dies zu prüfen, muss der Vertrag eingesehen werden, da es auf die konkrete Formulierung ankommt.
Zu der Einreise nach Spanien. Da ich das spanische Recht nicht kenne, wenden Sie sich für eine verbindliche Antwort an das spanische Konsulat in Düsseldorf und/oder die spanische Botschaft in Berlin. Zudem sollten Sie auch bei Ihrem zuständigen Veterinäramt in Viersen anfragen. Nach meiner Recherche dürfen Hunde ohne wirksame Tollwutimpfung nicht einreisen. Zu klären wäre, ob eine Quarantäne vor Ort möglich wäre, allerdings dauert eine solche Quarantäne mehrere Wochen, in den die Hunde dort verbleiben müssen und die Kosten, die Sie hierfür tragen müssen, sind wahrscheinlich sehr hoch. Sollte ein Gesundheitszeugnis in spanischer Sprache vorlegt werden müssen, nehme ich an, dass nicht nur die Impfung sondern eventuell auch die vorhandenen Erkrankungen der beiden problematisch sein könnte.
Nähere Informationen finden Sie auch auf der offiziellen Website des Ministeriums für Landwirtschaft, Fischfang, Ernährung und Umwelt: http://www.magrama.gob.es/es/ganaderia/legislacion/animales-compania-normativa-zoosanitaria.aspx.