Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass es zwischen Ihnen und Ihrem Nachbarn aufgrund des Bellens Ihres Hundes bereits ein Streit „im Gange ist“ und der Nachbarn das Gerät absichtlich und zielgerichtet gegen Ihren Hund einsetzt.
Fertigen Sie zunächst Beweise an (Foto/Video, auf dem aber keine Personen zu erkennen sein dürfen!), ziehen Zeugen hinzu und fertigen, falls Sie das Geräusch wahrnehmen können, ein Lärmprotokoll an.
Rechtlich zu prüfen ist, ob Sie einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch gegen Ihren Nachbarn gemäß § 1004 BGB haben, da er Ihr Eigentum beeinträchtigt. Sofern Ihr Hund durch den gezielten Einsatz geschädigt wird, ist auch ein Schadensersatzanspruch zu prüfen, wobei die Schädigung durch das Gerät wahrscheinlich schwer nachzuweisen sein wird. Darüber hinaus könnte der zielgerichtete Einsatz gegen den Hund auch ein Verstoß gegen § 1 Tierschutzgesetz sein, der je nach den Umständen des Einzelfalles mit einer Freiheits- oder Geldstrafe oder einer Geldbuße geahndet werden könnte.
Bevor Sie jedoch rechtliche Schritte einleiten und einen Anwalt oder die Behörden einschalten, sollten Sie unbedingt zunächst versuchen, die Sache möglichst gütlich zu aufzulösen, da nicht selten aus solchen Anlässen schon regelrechte Nachbarschaftskriege entstanden sind. Versuchen Sie z.B. über die Einschaltung des zuständigen Schiedsmannes eine Lösung zu finden. Vielleicht klärt sich auch in einem solchen Gespräch, ob der eigentliche Kern für den Ärger des Nachbarn gar nicht das Bellen Ihres Hundes ist, sondern etwas anderes, was nicht angesprochen wird, da Tiere häufig nur vorgeschoben werden, um den eigentlichen Grund des Ärgers nicht ansprechen zu müssen.