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Vorbesitzer will Katze zurück

von Alexandra L.

Hallo Frau Fries, ich habe vor  10 Tagen einen einjährigen Kater über Internetanzeige gekauft, ohne Vertrag und Papiere, da es mir in erster Linie darum ging, ein "Tier im Not" zu adoptieren, wir haben den Kauf mündlich in Anwesenheit von meinem Mann geschlossen und ich habe den Kaufpreis in Bar bezahlt. Der Kater war einer von drei Katzen in der Wohnung und als Abgabegrund hieß es "es ist mir zu viel geworden". Er ist nicht kastriert, wurde nie geimpft, gechipt oder entwurmt "da es reine Wohnungskatze ist". Die Vorbesitzerin meinte sie würde gerne wissen, wie es dem Kater weitergeht, ich habe zugestimmt, ab und zu zu berichten. Habe am selben Abend, am Folgetag und in einer Woche berichtet, via WhatsApp Bilder und Videos geschickt. Habe auch einen Termin beim Tierartzt für kompletten Gesudheitscheck, Kastration, Impfungen etc. ausgemacht. Nach einer Woche hat sich bei mir eine Dame gemeldet, die den Kater an die Vorbesitzerin als Kätzchen verkauft hat, und meinte, ich habe "ihren Kater", die Vorbesitzerin habe sie gebeten zu fragen, ob sie den Kater zurückhaben kann (ihre Tochter vermisst ihn), wollte mir als Ersatz ein kleines Kätzchen anbieten und meinte, TA wäre nicht notwendig, "Würmer kommen vom Nassfutter, wenn es zu lange steht" (der Kater hat bei Vorbesitzerin nur Trockenfutter bekommen und sieht unterernährt aus). Ich meinte, Rückgabe und Umtausch von einem Lebewesen komme für mich nicht infrage, alle gesundheitlichen Fragen werde ich mit TA besprechen. Ich habe mich auch extrem über Weitergabe meiner Telefonnummer geärgert und die Nummern von beiden gesperrt. Meine Adresse haben sie nicht, nur Mail und Handynummer. Habe ich mich richtig verhalten? Was soll ich unternehmen, falls sie mich weiterstören? Vielen Dank!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider erlebe ich die geschilderte Situation, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder auch wenn Sie mit dem Verhalten des neuen Halters nicht zufrieden sind, wieder zurückhaben möchten, häufig. Dies ist jedoch nicht so einfach. Die vorherigen Eigentümer müssen sich darüber im Klaren sein, dass wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag abschließt, das Tier übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis bzw. eine Schutzgebühr erhält, damit das Eigentum an seinem Tier endgültig aufgibt. Dass Sie keinen schriftlichen Vertrag gemacht haben, ändert daran nichts, da auch ein mündlicher Kaufvertrag und die nachweislich vollständige Kaufpreiszahlung wirksam sind.

Von dem Vertrag kann der ehemalige Eigentümer daher nur dann zurücktreten, wenn Sie beide dies entweder vereinbart haben oder wenn ihm ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht. Ich gehe jedoch davon aus, dass Sie kein wirksames Rücktrittsrecht vereinbart haben, zudem müsste die Verkäuferin dies beweisen können. Für ein gesetzliches Rücktrittsrecht gibt es in Ihrer Schilderung keine Anhaltspunkte.

Sie können daher die Herausgabe ablehnen. Versuchen Sie, wenn überhaupt, nur noch schriftlich mit der Vorbesitzerin zu kommunizieren, um in einem möglichen Rechtsstreit Beweise zu haben. Sollten Sie sich belästigt oder eingeschüchtert fühlen, sollten Sie entweder einen Anwalt mit der Vertretung beauftragen und/oder je nach Situation überlegen, ob eine Strafanzeige sinnvoll ist. Spätestens wenn die Vorbesitzer einen Anwalt oder eine Anwältin einschalten und die Rückgabe des Hundes fordern oder wohlmöglich Strafanzeige erstatten, sollten auch Sie sich anwaltlich vertreten lassen. 

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