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Katze streunt auf Firmengelände

von Nadia F.

Schönen guten Tag Frau Fries, seit etwa 1,5-2 Wochen fällt auf unserem Firmengelände eine Katze auf. Sie scheint sich hier niedergelassen zu haben (zumindest ist sie hier ständig zu sehen und lässt sich auch gern füttern und streicheln). Wir sind in naher Umgebung ein reines Industriegebiet (die nächsten Wohnhäuser liegen an stark befahrenen Hauptstraßen). Die Katze ist recht zutraulich und gepflegt, weshalb nun einige Kollegen davon ausgehen, dass sie auf dem immer offen stehendem Parkplatz ausgesetzt worden ist. Ich habe hier bei den Vermissten schon geguckt, da ist sie nicht bei. Ich habe selber Katzen zu Hause und würde sie nehmen (sofern das dann mit meinen zusammen klappt). Ich würde dazu versuchen sie einzufangen und zuerst zu meinem Tierarzt fahren um sie 1. checken zu lassen und vor allem prüfen lassen ob sie gechipt ist (ich möchte natürlich niemanden sein Haustier weg nehmen). Wenn ich das darf und sie zu fassen krieg, wäre das in Ordnung? Meine Kollegen wollen das Tierheim anrufen, aber den Stress (einfangen, ins Tierheim, checken lassen, Vermittlung) würde ich dem Tier gerne ersparen, wenn ich sie vielleicht gleich mit zu mir nehmen kann. 1. Frage also: Darf ich das 2. Frage: Was kann ich noch tun um zu prüfen ob sie irgendwo hingehört? Vielen Dank und liebe Grüße Nadia F.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie schreiben, dass die Katze sehr zutraulich ist und gepflegt aussieht, ist im Zweifel eher davon auszugehen, dass sie wie so viele Freigänger mehrere Futterstellen hat und nicht ausgesetzt wurde.

Wenn Sie die Katze zu sich nehmen möchten, sollten Sie zunächst eine ordnungsgemäße Fundmeldung im Sinne des § 965 BGB machen, um sich keiner Fundunterschlagung strafbar zu machen und die Sechsmonatsfrist in Gang zu setzen, nach der Sie Eigentümerin werden können, sofern sich weder der Eigentümer noch ein anderer Berechtigter meldet. Nach Ablauf von drei Jahren (§ 977 BGB) ist der Eigentumsübergang dann endgültig.

In Berlin können Sie sich hierfür an die „amtliche Tiersammelstelle“ wenden. Da Sie die Katze gern zu sich nehmen möchten, sollten Sie lediglich die Fundmeldung abgeben, sich dies schriftlich bestätigen lassen und die Katze wieder mitnehmen. Achten Sie darauf was Sie unterschreiben, damit Sie nicht unwissentlich Ihre „Finder-Rechte“ an das Tierheim o.ä. abzutreten, da der automatische Eigentumsübergang nach sechs Monaten dann nicht auf Sie, sondern auf das Tierheim erfolgt. Das Tierheim dürfte die Katze dann zwar an Sie vermitteln, allerdings ist es dazu nicht verpflichtet und Sie müssten im Zweifel die Schutzgebühr bezahlen.

Wenn Sie eine Transpondernummer und/oder eine Tätowierung erhalten haben, sollten Sie sich damit an TASSO und die anderen Register wenden und eine Fundmeldung aufgeben.

 

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