Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Leider geht aus Ihrer Frage der Sachverhalt nicht eindeutig hervor. Ich nehme aber an, dass „die Zucht abgetreten wird“ bedeutet, dass Sie der Züchterin den Rüden für den Zuchteinsatz zur Verfügung stellen müssen und beantworte Ihre Frage auf dieser Grundlage.
Ob Sie einen Pflegevertrag oder Kaufvertrag abschließen sollen, kann nicht pauschal beantwortet werden, da dies davon abhängt, ob Sie Eigentum an dem Hund erwerben möchten oder eben nicht, wie bei einem Pflegevertrag. Bei letzterem bleibt die Züchterin Eigentümerin mit all den damit verbundenen Rechten an dem Hund, insbesondere dem Recht den Pflegevertrag zu beenden und den Hund wieder zurückzunehmen.
Unabhängig von der gewählten Vertragsart müssen Sie sich darüber im Klaren sein, was es in der Praxis bedeutet, dass die Züchterin den Rüden als Deckrüden einsetzt. So muss er, je nach Verband/Verein auf Ausstellungen gehen, er muss für die Deckeinsätze zur Verfügung gestellt werden und Sie haben mit der Züchterin dadurch gezwungener Maßen noch lange Kontakt und müssen deren Vorgaben erfüllen. Da hierin aus meiner Erfahrung Konfliktpotential liegt, sollten Sie sich daher vorher sehr umfassend informieren und dann am besten mit Hilfe eines Tierrechtsanwalts entscheiden, welche Vertragsart Ihren Wünschen entspricht und was genau geregelt sein sollte, um Missverständnisse und Ärger zu vermeiden.